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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Wohnungsrückgabe mit farbigen Wänden
Geben Mieter zu Ende des Mietvertrags die Mietwohnung in einer ungewöhnlichen Farbgestaltung an den Vermieter zurück z.B. mit farbigen, bunten Wänden, dann können Vermieter Schadenersatz verlangen.
Ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe beinhaltet die Verwendung neutraler Farben
Zu einer ordnungsgemäßen Wohnungsrückgabe nach Vertragsende gehört es, dass die Wohnung nicht mit farbigen Wänden oder anderer farbiger Gestaltung übergeben wird, also auch keine farbigen Türen etc.
Das muss der Vermieter nicht akzeptieren:
Wohnungsrückgabe - Tapeten, Wände in bunten Farben renoviert
- Dabei ist es gleichgültig, ob Mieter überhaupt gemäß dem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind - die Wohnung darf nicht in auffallenden Farben gestrichen sein.
- Decken und Wände müssen unauffällig, neutral, dezent gestrichen sein, die Farbgebung muss dem allgemeinen Geschmack vieler Mietinteressenten entsprechen:
Wohnungsrückgabe - Renovierung von Decken und Wänden
Mieter schuldet für bunt zurückgegebene Wohnung Schadensersatz
In solchen Fällen schuldet der Mieter Schadensersatz - darüber sind sich die Gerichte einig. Aber wie berechnet sich dann der Schadensersatz?
Schadenersatz für bunt gestrichene Wohnung - wie wird der Schadensersatz berechnet?
In einem Urteil des Amtsgerichts Paderborn, Urt. v. 3.12.2020 - 57 C 44/20) wird vorgerechnet, wie die Berechnung des Schadensersatzes in einem solchen Fall dann vor sich geht.
Der Mieter muss in derartigen Fällen den Betrag zahlen, den der Vermieter zahlen musste, um neutrale Anstriche wieder herzustellen.
Der Vermieter verlangte die Kosten für den kompletten Neuanstrich der Wohnung. Da die Mieterin in dem entschiedenen Fall überhaupt nicht zur Renovierung verpflichtet war, konnte der Vermieter nur die Malerkosten für das Überstreichen der betroffenen Wand- und Deckenflächen verlangen, also die Mehrkosten wegen der bunten Anstriche.
Farbig gestaltete Wohnung - Abzug neu für alt bei den Renovierungskosten
Das Gericht prüfte weiter, wann und zu welchen Kosten die Wohnung insgesamt ohnehin (vom Vermieter) hätte renoviert werden müssen, um den sogenannten Abzug neu für alt zu berechnen, denn der Vermieter erhielt ja nach dem Gesamtanstrich, den die Mieterin nicht hätte durchführen oder bezahlen müssen, eine komplett gestrichene Wohnung zurück.
Die normalen Renovierungskosten, die ohne die farbige Gestaltung nach ca. 5 Jahren angefallen wären, hat das Gericht deswegen entsprechend anteilig vom Schadensersatz abgezogen, den die Mieterin zahlen musste.
Redaktion
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