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Vorkaufsrecht - Umwandlung der Mietwohnung in Eigentumswohnung

Mieter können ein Vorkaufsrecht an der von ihnen bewohnten Wohnung haben, wenn diese Umwandlung erstmals von einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung erfolgt und die Wohnung verkauft wird.

Umwandlung einer Mietwohnung in Eigentumswohnung - gesetzliches Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht ist gesetzlich geregelt: Â§ 577 BGB. Dort heißt es unter Ziffer 1:

(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Ãœberlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung. (...).

Mietwohnung als Eigentum kaufen - Ausübung Vorkaufsrecht durch Mieter, wann geht das?

Im Portal finden Mieter zu diesem Thema wichtige Informationen: 

Vermieter verletzt Vorkaufsrecht - Anspruch auf Schadenersatz für Mieter

Welche Ansprüche haben Mieter, wenn der Vermieter das Vorkaufsrecht verletzt? 
Vorkaufsrecht des Mieters übergangen - wer zahlt Schadenersatz.  



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