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Der bedarfsorientierte Energieausweis

Werden Wohnungen (oder auch ein Haus) neu vermietet, dann ist Mietern bzw. Mietinteressenten in der Regel ein Energieausweis vorzulegen. Mieter oder Mietinteressenten haben in keinem Fall Kosten für einen Energieausweis zu tragen.

    Energieausweis - Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

    Seit 1. Mai 2021 gelten neue Regeln:
    Energieausweis für Mietwohnung 

    Für Vermieter besteht in der Regel die Wahl zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einem Energiebedarfsausweis bei einer Neuvermietung.  

    • Der verbrauchsorientierte Ausweis wird von Eigentümern häufig deshalb bevorzugt, da dieser deutlich weniger Kosten für die Erstellung verursacht.  
    • Beim Energiebedarfsausweis wird eine Normnutzung unterstellt, das individuelle Nutzungsverhalten von Bewohnern wird nicht berücksichtigt.

    Inhalt des bedarfsorientierten Energieausweises

    Für die Erstellung wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt.

    Herangezogen werden das Baujahr, der Gebäudetyp, die Gebäudegröße, die Anzahl der Wohnungen, der Sanierungszustand, die Heizungsanlage.

    Ebenfalls wichtig ist der Zustand und die Qualität der Fenster und auch, ob eine Wärmedämmung vorhanden ist. 

    Für Neubauten wird immer der bedarfsorientierte Energieausweis erstellt.  

    Pflicht zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises

    Für Mehrfamilienhäuser, die nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der bedarfsorientierte Ausweis bei einer Neuvermietung vorzulegen - ein Verbrauchsausweis ist nicht zulässig.

    Unter Fachleuten gilt der Bedarfsausweis, zur Einschätzung von entstehenden Heizkosten, als besser geeignet für Mieter - Kostenfallen seien leichter erkennbar.

    Informationen im bedarfsorientiertem Energieausweis

    Der Bedarfsausweis enthält wesentlich mehr Informationen. Der bauphysikalisch berechnete Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr geht aus dem Energiebedarfsausweis hervor. Findet sich im Ausweis eine Bewertung des Labels mit Grün, so wird davon ausgegangen, dass jährlich 15 bis 20 Euro weniger Energiekosten pro Quadratmeter eingespart werden können.

    Für 70 Quadratmeter Wohnfläche können das ca. 1.050 bis 1.400 Euro sein.

    Bedarfsorientierter Ausweis - Maßnahme zur energetischen Sanierung, Modernisierung

    Aus dem bedarfsorientierten Ausweis ergeben auch sich konkrete Hinweise zur energetischen Verbesserung der Bausubstanz eines Gebäudes.

    • Daraus können sich für Mieter dann Anhaltspunkte geben, ob womöglich eine Modernisierung des Hauses anstehen könnte, die in der Regel zu einer Mieterhöhung führt.
    Hinweis


    Wenn Häuser unter Denkmalschutz stehen, dann muss weder ein bedarfs- noch ein verbrauchsorientierter Ausweis erstellt werden.

    • Vermieter, die schon vermietet hatten, bevor der Energieausweis Pflicht wurde, sind immer erst bei einer Neuvermietung zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet.



    Redaktion


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