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Energieeinsparungsmaßnahmen für Wohnungen bei Modernisierung

Bereits eine geringfügige Energieeinsparung genügt für die Umlage von Modernisierungskosten. Es kommt nicht darauf an, ob die Modernisierungskosten und die daraus folgende Mieterhöhung in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Vorschriften zur Energieeinsparung haben Auswirkungen auf Wohnungen

Regeln, durch die eine Einsparung von Energie im Wohnungswesen erreicht werden soll, gibt es in Deutschland schon seit 1976 (Energieeinsparungsgesetz).Diese Vorschriften sind seither mehrfach verschärft worden, auch zur Anpassung an europäische Richtlinien und für den Klimaschutz. Wohnungsmieter sind auf verschiedene Weise davon betroffen:

  • Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass der Vermieter über die Kosten, die für zentrale Heizung und Warmwasserversorgung entstehen, in den meisten Fällen gegenüber dem Mieter abrechnen muss. Dadurch sollen Vermieter und Mieter zu sparsamen Wirtschaften angehalten werden.
  • Wenn der Vermieter Instandsetzungsmaßnahmen ausführt, muss er in bestimmten Fällen energieeinsparende Verbesserungen vornehmen (Energieeinsparungsverordnung).
    Energetische Modernisierung - Regelung im Gesetz - Erläuterung 

Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung sind zu dulden

Verbesserungen von Gebäude und Wohnung, die der Einsparung von Energie dienen, muss der Mieter als Modernisierung dulden: 
Modernisierungsmaßnahmen um Energieeinsparung zu erreichen 

  • Der Mieter, der bereits in der Wohnung wohnt, muss die Kosten solcher Modernisierungsmaßnahmen im Wege einer Mieterhöhung bezahlen, und er muss sogar die erhöhte Miete weiter zahlen, wenn die Kosten längst beglichen sind. 
  • Manchmal kann eine entsprechende Mieterhöhung nicht einmal durch den Härteeinwand abgewendet werden - nämlich dann, wenn ein allgemein üblicher Zustand angestrebt wird oder die Maßnahme behördlich vorgeschrieben ist. 
  • Wird nur eine energetische Modernsierung ausgeführt, darf der Mieter in den ersten drei Monaten der Baumaßnahmen nicht die Miete mindern.

Ortsübliche Vergleichsmiete - die energetische Ausstattung der Mietwohnung

Können Mieter gegenüber dem Vermieter Energieeinsparungsmaßnahmen durchsetzen?

Mieter haben keinen Anspruch auf eine bessere energetische Ausstattung also darauf, dass ihre Wohnung auf einen besseren energetischen Standard gebracht wird: 
Energieeinsparverordnung - Muss Vermieter Maßnahmen umsetzen? 

Hinweis


Zweifellos sind Klimaschutz und Energieeinsparung sehr wichtige Ziele, an deren Verwirklichung sich auch die Mieter beteiligen müssen.

Die Lasten sollten aber fair verteilt werden - dies ist zur Zeit, durch einseitige gesetzliche Regelungen zu Gunsten der Vermieter, die energiesparende Modernisierungsmaßnahmen durch die Modernisierungsumlage auf Dauer auf die Mieter umlegen können, mehr als zweifelhaft - die geplante Absenkung der Modernisierungsumlage auf 8 Prozent schafft nicht die Entlastung, die für Mieter wünschenswert ist:
Modernisierung zahlt der Mieter - Modernisierungsumlage sinnvoll?

Höhere Energiekosten wegen Mängeln - Vermieter muss Reparatur durchführen

  • Wenn allerdings Fenster oder Türen nicht mehr ordentlich schließen, undicht sind, dann haben Sie als Mieterin oder Mieter einen Anspruch auf Instandsetzung, vielleicht auch auf Mietminderung
  • Der Vermieter kann die Instandsetzung zum Anlass nehmen, eine Modernisierung durchzusetzen.
Hinweis


Wenn der Vermieter schadhafte Bauteile bei der Instandsetzung energetisch modernisieren will, sollten Sie zuvor genau feststellen lassen, wie hoch der Instandsetzungsbedarf ist, denn diese Kosten dürfen nicht als Modernisierungskosten umgelegt werden: 
Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung sind herauszurechnen


Redaktion


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