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Vom Gericht gesetzte Frist, Einhalten nicht möglich - Fristverlängerung
Ist es nicht möglich, eine im Prozess (Rechtsstreit) vom Gericht gesetzte Frist einzuhalten, dann kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
Frist für die Stellung eines Antrags zur Verlängerung einer Frist bei Gericht
- Der Fristverlängerungsantrag muss allerspätestens am letzten Tag der Frist bei Gericht vorliegen, besser noch dem zuständigen Richter vorgelegt werden.
Sogar eine gesetzliche Frist kann - wenn es keine Notfrist ist - verlängert werden.
- Der Fristverlängerungsantrag sollte begründet werden.
- Konnte ein Fristverlängerungantrag - z.B. wegen eines Unfalls - nicht rechtzeitig gestellt werden, dann kommt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in Betracht.
Notfristen können nicht verlängert werden - Wiedereinsetzung des Verfahrens
Nicht verlängerbar sind Notfristen. Das sind Fristen, die im Gesetz ausdrücklich als Notfrist bezeichnet werden, z.B. die Frist zur Einlegung einer Berufung, oder zur Einlegung des Einspruchs bei Versäumnisurteil.
- In diesen Fällen kann im Falle einer Fristversäumung nur ein Antrag auf Wiedereinsetzung helfen: Frist im Prozess versäumt - Wiedereinsetzung beantragen
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