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Ratgeber Untervermietung
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Vom Gericht gesetzte Frist, Einhalten nicht möglich - Fristverlängerung
Ist es nicht möglich, eine im Prozess (Rechtsstreit) vom Gericht gesetzte Frist einzuhalten, dann kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
Frist durch das Gericht gesetzt mit Zustellung der Klage
Damit ein eingeleiteter Gerichtsprozess in vernünftiger Zeit zu einem Ende kommen kann, setzt das Gericht den Prozessparteien Fristen.
So wird meist schon mit der Zustellung der Klage vom Gericht eine Frist gesetzt
- für eine Verteidigungsanzeige, also die Mitteilung, dass man sich überhaupt wehren will,
- für eine erste inhaltliche Stellungnahme.
- Achtung: Die Frist für eine Verteidigungsanzeige ist eine Notfrist (siehe unten).
Wird sie versäumt, muss möglichst rasch ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden.
Frist durch das Gericht gesetzt im Verlauf des Prozesses
Auch im weiteren Verlauf kann das Gericht Fristen setzen, um die Sache voranzubringen, z.B.
- zur Stellungahme zum Schriftsatz der Gegenseite,
- zur Stellungnahme zu einem Hinweis des Gerichts,
- zur Stellungnahme zu einem Sachverständigutachten,
aber auch für die Benennung von Zeugen oder anderen Beweismitteln, oder Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses.
Versäumung einer Frist ist nachteilig - Fristverlängerungsantrag stellen
Die Versäumung einer vom Gericht gesetzten Frist hat meist Nachteile.
Ist absehbar, dass eine Frist nicht eingehalten werden kann, dann sollte ein Antrag auf Fristverlängerung eingereicht werden.
Eine ausführliche Begründung ist meist nicht erforderlich, oft reicht es aus zu schreiben, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, z.B. wegen gesundheitlicher Schwierigkeiten oder weil noch Nachforschungen angestellt werden müssen.
Es kann sinnvoll sein, einen Verlängerungszeitraum anzugeben, z.B. "mindestens zwei Wochen", "mindestens drei Wochen" oder am besten "mindestens bis zum DATUM".
Frist für die Stellung eines Antrags zur Verlängerung einer Frist bei Gericht
- Der Fristverlängerungsantrag muss allerspätestens am letzten Tag der Frist, - besser noch einige Tage vorher - bei Gericht vorliegen.
Sogar eine gesetzliche Frist kann - wenn es keine Notfrist ist - verlängert werden.
- Der Fristverlängerungsantrag sollte begründet werden.
Es sollte genau angegeben werden, bis zu welchem Datum die Frist verlängert werden soll. - Konnte ein Fristverlängerungantrag - z.B. wegen eines Unfalls - nicht rechtzeitig gestellt werden, dann kommt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in Betracht.
Fristverlängerung durch das Gericht
Meist wird das Gericht die Frist verlängern. Oft steht in dem Gerichtsschreiben nur "antragsgemäß".
Wenn Sie ein Datum für die verlängerte Frist genannt haben, ist das damit bestätigt.
Wurde kein Datum genanntr, sondern nur eine "Verlängerung um zwei Wochen" beantragt, kann unklar sein, ob das ab dem Ende der ursprünglichen Frist gilt, oder ab Absendung des Verlängerungsantrags, oder ab Eingang der Mitteilung über die Verlängerung.
Im Zweifelfall sollten Sie beim Gericht nachfragen, ggf. um eine Klarstellung bitten, und notfalls - vor dem möglichen Ablauf der Frist - einen Antrag auf erneute Fristverlängerung stellen.
Notfristen können nicht verlängert werden - Wiedereinsetzung
Nicht verlängerbar sind Notfristen. Das sind Fristen, die im Gesetz ausdrücklich als Notfrist bezeichnet werden, z.B. die Frist zur Einlegung einer Berufung, oder zur Einlegung des Einspruchs bei Versäumnisurteil.
- In diesen Fällen kann im Falle einer Fristversäumung nur ein Antrag auf Wiedereinsetzung helfen: Frist im Prozess versäumt - Wiedereinsetzung beantragen
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