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Räumpflicht, Streupflicht - Übertragung Winterdienst auf Mieter

Der Vermieter kann seine Räumpflicht und Streupflicht auf einen oder mehrere Mieter übertragen, so dass diese Mieter dann dafür verantwortlich sind, dass Schnee geräumt, Eis beseitigt und / oder auch gestreut wird. 

Winterdienst durch Mieter - Ãœbertragung durch klare vertragliche Vereinbarung

Bei einer wirksamen Vereinbarung müssen Mieter dafür sorgen, dass die Nutzung des Wohngebäudes und seiner Zuwege auch im Winter gefahrlos möglich ist und kein Mitmieter oder andere Personen zu Schaden kommen. 

Für die Ãœbertragung der Räumpflicht und Streupflicht ist eine eindeutige und klare Vereinbarung nötig. Das kann im Mietvertrag oder in einer einzelnen besonderen Vereinbarung erfolgen. 

  • Die Verpflichtung zum Winterdienst darf nicht in einer Hausordnung "versteckt" werden. 
  • Die Ãœbertragung der Räum- und Streupflicht kann nicht durch eine einfache Formularklausel geregelt werden, es ist in der Regel eine Individualvereinbarung erforderlich.

Mehrere Mieter erledigen den Winterdienst - Ausführungsplan ist Sache des Vermieters

Sind mehrere Mieter zum Winterdienst verpflichtet worden, muss der Vermieter auch in einem Ausführungsplan regeln, wer wann verantwortlich ist. 

Mieter machen die Schnee- und Eisbeseitigung - Wie oft Schnee räumen, streuen?

Wie schnell auf Kälte und Glätte reagiert werden muss, wie oft gestreut werden muss, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt. 

Hinweis


Wenn Sie zum Winterdienst verpflichtet sind, sollten Sie bei Schneeräumung und Eisbeseitigung lieber einmal zuviel als zuwenig tun!

  • Die Räum- und Streupflicht besteht nicht rund um die Uhr. Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an, was vereinbart ist. 
  • Faustregel: Werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr und bis ca. 20 Uhr soll die gefahrlose Nutzung der Zuwege zum Grundstück (eventuell auch Gehweg, wenn dieser dazu gehört) möglich sein. 

Haftungsrisiko - Haftung des Mieters, wenn der Winterdienst nicht ordentlich gemacht wird

Als Mieter muss Ihnen klar sein, dass Sie ein erhebliches Haftungsrisiko eingehen, wenn Sie sich darauf einlassen, den Winterdienst zu übernehmen. Jedenfalls sollten Sie vorher klären, ob Sie dafür Versicherungsschutz bekommen können. 

Schnee räumen, Eis beseitigen auf Mieter übertragen - Vermieter muss dies kontrollieren

Vermieter sind verpflichtet, die Schneereinigung, Eisbeseitigung zu überwachen. Im Ernstfall könnte es durchaus sein, dass bei einem wegen einem Versäumnis bei der Räumpflicht und dadurch verschuldeten Glätteunfall nicht nur der Mieter, sondern auch der Vermieter haftet.

Mieter ist verhindert, krank - Ausführung des Winterdienstes für Mieter nicht möglich 

Außerdem ist dringend zu empfehlen, dass Sie in der Vereinbarung regeln, was geschehen soll, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen (auch altersbedingt) einmal oder auf Dauer den Winterdienst nicht ausführen können, denn dann besteht nicht nur ein Haftungsrisiko, sondern auch ein Kostenrisiko. 

In solchen Fällen muss ein verhinderter Mieter dafür sorgen, dass der Winterdienst trotzdem zuverlässig ausgeführt wird - wer nicht die Schnee- und Eisbeseitigung machen kann, muss für Ersatz sorgen. Geschieht das nicht, dann können Kosten für den Mieter entstehen, wenn der Vermieter dann für die Zeit des Ausfalls einen Winterdienst beauftragt.

Geräte, Streugut für den Winterdienst, muss der Vermieter bereit stellen

Wenn Mieter den Winterdienst übernommen haben, so ist der Vermieter verpflichtet, die für die Räumung erforderlichen Geräte, auch das Streugut, bereit zu stellen. 


Redaktion


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