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Untervermietung der Wohnung bei Kürzung Sozialleistungen
Der Mieter hat Anspruch auf eine Erlaubnis zur Untervermietung jedenfalls dann, wenn sich seine finanziellen Verhältnisse verschlechtert haben.
Das gilt auch für Mieter, die Sozialleistungen erhalten.
Kürzung von Sozialleistungen als berechtigtes Interesse für Untermieterlaubnis
Während der Mietzeit kann es zu einem (freiwilligen oder unfreiwilligen) Wegfall von Einkommen kommen.
- Auch die Kürzung von Sozialleistungen von Jobcenter oder Sozialamt kann ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung, am Erhalt der Untermieterlaubnis vom Vermieter begründen.
- Muss der Vermieter Untervermietung, Mitbewohner erlauben?
Steigerungen von Miete, Betriebskosten - Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung
Auf der anderen Seite können auch steigende Mieten oder steigende Nebenkosten bei gleichbleibendem Einkommen zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse führen. Auch dies begründet einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung, wenn der Mieter die Miete anders nicht (mehr) zahlen kann. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Mieter die Mietenentwicklung hätte voraussehen können.
Bei manchen Gerichten reicht es aus, dass durch Untervermietung die Mietbelastung für den Hauptmieter reduziert wird.
Darauf, ob eine Verschlechterung eingetreten ist, kommt es nach dieser Meinung gar nicht an.
Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch, vielleicht lässt sich klären, welche Ansicht die für Sie zuständigen Gerichte vertreten.
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