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Neuer Eigentümer - Prüfung des Zurückbehaltungsrechts
Vorsicht, wenn Sie einen neuen Eigentümer / Vermieter bekommen:
Ein Zurückbehaltungsrecht muss bei einem Vermieterwechsel neu geprüft werden.
Miete für Mietwohnung zurückbehalten, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben
Nach dem Gesetz dürfen Sie als Mieterin oder Mieter Ihre Vertragsleistung - also vor allem die Mietzahlung - zurückbehalten,
- wenn der Vermieter seine Vertragspflichten nicht erfüllt.
Der Bundesgerichtshof hat das Zurückbehaltungsrecht stark eingeschränkt.
BGH-Urteil zu Zurückbehaltungsrecht der Miete wegen Mängeln
- Es ist grundsätzlich zu empfehlen, dass Sie sich fachkundig beraten lassen, wenn Sie einen Betrag in der Höhe einer Monatsmiete zurückbehalten wollen, da ein Kündigungsrisiko entstehen kann.
Wenn Sie gegenüber dem bisherigen Vermieter eine Vertragsverletzung gerügt haben, und deswegen Miete zurückbehalten haben, dann kann dieser bisherige Vermieter den Vertrag, sobald das Eigentum übertragen ist, gar nicht mehr erfüllen.
Das Zurückbehaltungsrecht erlischt.
Ob es sinnvoll ist, Beträge (Miete) zurückzubehalten, kann nur im Einzelfall durch fachkundige Beratung geklärt werden.
- Zurückbehaltene Beträge sollten Sie jetzt nachzahlen, andernfalls riskieren Sie eine Zahlungsklage des bisherigen Vermieters.
- Der bisherige Vermieter kann wegen eines Zahlungsrückstandes jetzt nicht mehr Ihren Mietvertrag kündigen, aber der neue Eigntümer kann ggf. eine Kündigung wegen bestehender Mietschulden aussprechen. Vorsicht ist also angebracht!
Neuer Vermieter - Bisheriges Zurückbehaltungsrecht gilt nicht gegenüber neuen Eigentümer
Der neue Vermieter weiss oft gar nicht, dass wegen einer Vertragsverletzung des früheren Eigentümers Miete zurückbehalten wurde,, z.B. dass eine von Ihnen verlangte Instandsetzung noch offen ist.
Dann dürfen Sie ihm gegenüber dem neuen Vermieter die Miete (vorerst) nicht zurückbehalten.
- Sie müssen ihn vorher (und nachweisbar) davon informieren, dass der Voreigentümer den Vertrag verletzt hat und diese Vertragsverletzung noch anhält, z.B. weil die Instandsetzung nicht durchgeführt wurde,
- Dem neuen Vermieter ist eine Mangelanzeige mit Fristsetzung schicken:
Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern - Ob Sie dann gegenüber dem neuen Eigentümer das Zurückbehaltungsrecht ausüben (wenn keine Reparatur erfolgt), das sollten Sie mit einer anwaltlichen Beratung klären.
- Für die Durchsetzung einer Reparatur, Mängelbeseitigung kommt auch eine Klage in Betracht: Mängel in Mietwohnung - Instandsetzung, Reparatur einklagen
Auch wenn es unangenehm ist, dem neuen Vermieter gleich mit Forderungen gegenüber zu treten: Wenn Sie Ihre Rechte wahren wollen, sollten Sie das so bald wie möglich tun.
Redaktion
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