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Hausratversicherung soll Schaden zahlen - was ist versichert?

Haben Mieter eine Hausratversicherung abgeschlossen, so ist im Schadensfall zu prüfen, was in der Hausratversicherung im Rahmen eines Schadenereignisses versichert ist.

Versicherungsleistung in der Hausratversicherung zum Wiederbeschaffungswert

Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Deshalb geht es bei einer Schadenregulierung um den Wiederbeschaffungspreis von Sachen in gleicher Art und Güte.
Hausratversicherung - was ist gegen welchen Schaden versichert? 

In der Regel ist vereinbart, dass der Versicherungsnehmer den Betrag erhält, der erforderlich ist, den beschädigten Gegenstand wieder neu anzuschaffen.

Außerdem kann, je nach Schadenereignis, ein Anspruch auf Erstattung weiterer Kosten bestehen, z.B. für Aufräumkosten, Hotelkosten oder Kosten für Schutzmaßnahmen.

  • Allerdings wird von Versicherten oft nicht beachtet, dass der Wert des Hausrats im Lauf der Jahre durch weitere Anschaffungen steigt.
    Wenn die Versicherungssumme nicht angepasst worden ist, kann eine Unterversicherung vorliegen. In einem solchen Fall muss die Versicherung möglicherweise nur einen geringeren Ersatz leisten.
  • Manche Hausratversicherungen bieten auch einen Unterversicherungsverzicht, damit es im Schadenfall nicht zu einer Kürzung der Versicherungsentschädigung kommt.

Einbruchschaden - Übernahme von Reparaturkosten an Fenster und Türen

Fenster und Türen gehören nicht zum mitversicherten Inventar, sondern werden dem Gebäude zugerechnet.

  • In der Regel gilt: Ist der Schaden im Bereich der Wohnung durch einen Einbruch entstanden, dann übernimmt die Hausrat­versicherung diese Reparatur­kosten im Rahmen der Versicherungsleistung für Schäden durch Vandalismus - die Versicherungsbedingungen sind genau zu prüfen, denn nicht immer besteht dieser Versicherungsschutz.
Hinweis


Besteht dieser Versicherungsschutz nicht, dann kann die Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen, wenn der Versicherungsschutz für Einbruch besteht.

Besteht der Versicherungsschutz nicht, dann hat der Vermieter die Kosten für die Regulierung des Schadens zu tragen.
Einbruchschaden an Tür, Fenster - Reparatur durch Vermieter 

Hausratversicherung deckt nicht unbedingt Unwetterschäden ab

Schäden durch Schadensereignisse wie Starkregen, der den Keller überschwemmt, sind in einer normalen Hausratversicherung meist gar nicht versichert.

Hierzu ist oft der Einschluss einer Elementarschadenversicherung in die Hausratversicherung erforderlich, bzw. eine gesonderte Elementarschadenversicherung.

Grobe Fahrlässigkeit kann dazu führen, dass die Hausratversicherung den Schaden nicht zahlt

Ist ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden, dann kann die Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern. Wenn Sie beispielsweise im Winter nicht ausreichend heizen, können Sie wegen platzender Wasserleitungen keinen Ersatz für den entstehenden Schaden verlangen.

  • In neueren Hausratversicherungen sind Versicherungsleistungen bei grober Fahrlässigkeit oft eingeschlossen, in alten Verträgen aber oft nicht - dies sollten Versicherungsnehmer prüfen!

Mitteilungspflichten des Versicherungsnehmers gegenüber der Hausratversicherung

Selbstverständlich müssen Sie die Fragen, die Ihnen die Versicherung vor Vertragsabschluss stellt, wahrheitsgemäß beantworten.

  • Grundsätzlich sollten Sie aber auch später Ihre Versicherung informieren, wenn das Risiko von Schäden erhöht wird, z.B. durch die Aufstellung eines Gerüstes am Haus.
  • Ist ein Schaden eingetreten, müssen Sie Ihre Versicherung unverzüglich informieren und - meist nur bei großen Schäden relevant - eine Besichtigung ermöglichen.
  • Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihre Versicherung umgehend informieren!

Wollen Sie einen Versicherungsvertrag neu abschließen oder überprüfen lassen, achten Sie darauf, dass Ihr Ratgeber unabhängig ist - Leistungsbedingungen und Versicherungsbeiträge (Prämien) der Gesellschaften sind unterschiedlich!

Hinweis


  • Teilen Sie unbedingt der Hausratversicherung mit, wenn ein Gerüst vor Ihrer Wohnung aufgestellt wird, oder bereits steht. Ein Baugerüst stellt immer eine Risikoerhöhung dar!



Redaktion


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