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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Alter DDR Wohnungsmietvertrag - der Ehegatte ist Mitmieter, Mieter
Ist ein Wohnungsmietvertrag vor dem 3.10.1990 auf dem Gebiet der DDR geschlossen worden, und hat von Eheleuten nur der Mann oder nur die Frau den Vertrag unterschrieben, dann ist der andere Ehepartner immer Mitmieter.
Ehepartner als Mitmieter - im bundesdeutschen Recht nicht immer
Für Mietverträge, die unter dem bundesdeutschen Mietrecht des BGB geschlossen wurden, wird meist von der Rechtsprechung auch angenommen, dass der miteinziehende Ehegatte automatisch Mitmieter geworden ist. Ganz eindeutig ist das aber manchmal nicht.
DDR - Ehegatte ist immer Mietmieter - Regelung im Zivilgesetzbuch der DDR
Anders ist das für Mietverträge, die nach dem Zivilgesetzbuch (§ 100 Abs. 3 Satz 1 ZGB) der DDR geschlossen wurden, also wenn ein Wohnungsmietvertrag auf dem Gebiet der DDR für eine dortige Wohnung vor der staatsrechtlichen Vereinigung (3.10.1990) abgeschlossen wurde.
- Hier ist ausdrücklich geregelt, dass der andere Ehegatte immer Mitmieter wird.
Mietvertrag aus Zeiten der DDR - Rechte und Pflichten für Mitmieter
Grundsätzlich gilt das für Rechte und Pflichten:
- Ehepartner können, auch wenn sie lange Zeit nicht in der Wohnung gewohnt haben, dort jederzeit einziehen, den Mietvertrag fortsetzen.
- Umgekehrt kann es auch passieren, dass der Mitmieter / die Mitmieterin, auch wenn sie schon lange nichts mehr mit der Wohnung zu tun hatten, für die Erfüllung der Pflichten aus dem Mietvertrag mit in Anspruch genommen werden.
In einem solchen Fall sollten Sie umgehend in eine anwaltliche Beratung gehen, um zu klären, ob es Möglichkeiten gibt, Forderungen abzuwehren.
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