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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
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Beweis für die Zustellung eines Einschreibens
Senden Mieter mit Einschreiben wichtige Briefe an den Vermieter, die Hausverwaltung, dann kommt es darauf an, dass die Zustellung, der Zugang des Einschreibens beim Empfänger beweisbar ist.
Einhaltung eines Termins - ist das Einschreiben dem Empfänger rechtzeitig zugegangen?
Muss ein Termin eingehalten werden (z.B. für die Kündigung des Mietvertrags), dann sollte man wissen:
- Durch ein Einschreiben kann möglicherweise nicht bewiesen werden, dass - und wann genau - das Einschreiben beim Empfänger zugestellt wurde.
Welche Beweiskraft hat die Zustellung eines Einschreibens?
Einige Gerichte sehen bei einer Zustellung mit Einschreiben einen sogenannten Anscheinsbeweis, wenn der Einwurf ordnungsgemäß vom Zusteller dokumentiert wurde - andere Gerichte sehen das anders, weil eben auch beim Einwurf Fehler seitens des Zustellers geschehen können (z.B. Einwurf in falschen Briefkasten).
- Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Zusteller als Zeuge eignet, sich an eine konkrete Zustellung erinnert, ist extrem gering.
Einschreiben bietet oft nicht den Beweis für eine Zustellung beim Empfänger
Dies gilt für alle Versendungsformen eines Einschreibens, auch für ein
für ein Einschreiben mit Rückschein,
selbst für das oft verwendete Übergabe-Einschreiben.
und auch für ein Einschreiben mit der Zusatzleistung der Post "Eigenhändig".
Vermieter reagiert nicht auf den mit Einschreiben abgesandten Brief
Reagieren Vermieter oder auch Hausverwaltungen nicht auf ein Einschreiben, dann sollte man als Mieter wichtige Schreiben nochmals und beweisbar zustellen, z.B. durch Boten oder ggf. durch den Gerichtsvollzieher.
Die Benachrichtigung im Briefkasten über ein Einschreiben ist kein Beweis für eine Zustellung
Der Einwurf der Benachrichtigung durch den Postzusteller, dass ein Einschreiben zur Abholung bereit liegt, ist kein Nachweis für eine erfolgte Zustellung.
Einschreiben wird bei der Post nicht abgeholt - Zustellung ist in der Regel nicht erfolgt
- Wenn ein Einschreiben auf der Post nicht abgeholt wird, der Brief nach Ablauf der Lagerfrist an den Absender zurückgeht, dann gilt in der Regel das Schreiben als nicht zugestellt.
Nichtabholung Einschreiben - treuwidriges Verhalten des Empfängers bei Nichtabholung
War der Vermieter / Empfänger z.B. über eine bevorstehende Wohnungskündigung oder über den Inhalt eines zu erwartenden Schreibens des Mieters bereits informiert, dann kann es sein, dass trotz der Nichtabholung eines Einschreibens der Brief als zugestellt eingeordnet wird.
Dies deshalb, weil ein Gericht zur Überzeugung gelangen kann, dass sich der Vermieter "treuwidrig" gegenüber dem Mieter verhalten hat.
- Der Mieter muss dann beweisen, dass der Vermieter mit dem Zugang des Schreibens rechnen musste, ihm schon der Inhalt bekannt war, was in dem zur Abholung bereitliegenden Einschreiben stand.
Empfänger des Einschreibens sagt, er habe das Schreiben nicht erhalten
Auch das Bestreiten des Erhalts des Einschreibens durch den Empfänger ist möglich.
Auch wenn man einen Zugangsbeleg / Rückschein hat, so kann der Empfänger trotzdem behaupten, dass ihm das Schreiben nicht übergeben wurde.
Dann den Zusteller als Zeugen zu befragen, wem er das Schreiben übergeben hat, ist schon deswegen schwierig, weil sich der Zusteller nach Monaten kaum mehr an die einzelne Zustellung erinnern wird.
Oft weigern sich auch die Zustelldienste, mit Verweis auf den Datenschutz, die Adresse des Zustellers für eine Zeugenbenennung mitzuteilen.
Welche Zustellungsarten für welchen Zweck geeignet sind, dazu haben wir eine Übersicht erstellt:
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
Redaktion
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