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Angefragter Suchbegriff: Zeitabgrenzung

Es wurden 5 Suchergebnisse gefunden:

Wenn Kosten des Vermieters auf Mietparteien umgelegt werden sollen, stellt sich manchmal bei Betriebskostenabrechnungen ein Problem der Zeitabgrenzung: Nach dem Gesetz ist jährlich abzurechnen , das heißt die in einem Jahreszeitraum gezahlten

Werden Bewirtschaftungskosten des Hauses vom Vermieter auf die Mieter umgelegt, dann stellt sich öfter das Problem der Zeitabgrenzung für die Kostenumlage, so auch bei der Heizkostenabrechnung. Betriebskosten, Heizkosten - jährliche

Heizkosten und Warmwasserkosten, die nicht dem Verbrauch in einzelnen Wohnungen zugeordnet werden können, nennt man verbrauchsunabhängige oder nicht verbrauchsabhängige Kosten. Wenn der Vermieter mehrere Wohnungen mit Heizwärme und

Zieht ein Mieter während der laufenden Abrechnungsperiode aus einer Wohnung aus (und ein neuer Mieter ein), dann ist die Frage, wie der Vermieter über die Heizkosten dieser Periode abrechnen muss: Abrechnungsperiode warme Betriebskosten

Werden vom Mieter Vorschüsse für Heizkosten und ggf. Warmwasserkosten gezahlt, dann muss der Vermieter jährlich, bzw. entsprechend der vereinbarten Abrechnungsperiode, darüber abrechnen. Heizkostenvorschüsse - Vermieter zur Abrechnung