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Angefragter Suchbegriff: übersicherung
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Wenn die vereinbarte Mietsicherheit höher ist als drei Monatsnettomieten, spricht man von Übersicherung. Der Mieter kann dann Herabsetzung der Sicherheit auf die zulässige Höhe verlangen. Übersicherung - wenn eine zu hohe Kaution
Die Vereinbarung einer Mietsicherheit (Kaution) ist grundsätzlich wirksam. Allerdings ist die Höhe der Mietsicherheit durch das Gesetz beschränkt, und es darf auch keine Übersicherung vereinbart werden: Kaution - Höhe ist gesetzlich
Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass Sie als Mietsicherheit eine Privatbürgschaft stellen. Wenn dies so vereinbart ist, muss eine Privatperson, Ihr Bürge, gegenüber dem Vermieter eine Bürgschaftserklärung abgeben: Kaution -
Manchmal wird vereinbart, dass der Mieter als Sicherheit für den Mietvertrag anstelle einer Barkaution , der Übergabe oder Verpfändung eines Sparbuchs oder anderer Anlagen auch eine Bürgschaft stellen kann. Wenn ein Bürge eine
Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern als Mietsicherheit kann große Unannehmlichkeiten bringen. Wenn für einen Mietvertrag vom Vermieter als Mietsicherheit eine Bürgschaft von Ihnen verlangt wird, dann kann es sich dabei um eine
Die Höhe der Kaution für eine Mietwohnung ist auf höchstens drei Monatskaltmieten gesetzlich begrenzt. Die für die Berechnung der Kaution maßgebliche Nettokaltmiete ist die Miete ohne zu leistende Beträge für Betriebskosten, Nebenkosten.
Das muss aber im Mietvertrag oder einer anderen vertraglichen Abmachung ausdrücklich mit Mietern vereinbart sein. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht solch eine Verpflichtung nicht, andererseits muss die Mietpartei eine solche