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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Bürgschaft als Kaution - Mietsicherheit für Vermieter stellen
Bei Abschluss des Mietvertrags kann vereinbart werden, dass Mieter eine Bürgschaft beibringen.
Mietsicherheit für Vermieter
Regelmäßig wird im Mietvertrag vereinbart, dass die Mieter eine Sicherheit für den Vermieter leisten müssen für die Zahlungspflichten der Mieter aus dem Mietvertrag, meist in Form einer Barkaution. Als Sicherheit für den Mietvertrag kann aber auch die Übergabe oder Verpfändung eines Sparbuchs oder anderer Anlagen oder auch eine Bürgschaft vereinbart werden.
Wenn ein Bürge eine Mietbürgschaft übernimmt, für Vermieter eine Sicherheit stellt
Bei der Mietbürgschaft erklärt der Bürge, dass er für die etwaigen Schulden der Mietpartei einsteht.
- Es wird fast immer eine „selbstschuldnerische“ Bürgschaft vom Vermieter verlangt.
- Das bedeutet, dass der Vermieter sich im Falle von Schulden der Mietpartei unmittelbar, direkt an den Bürgen halten kann, ohne zuvor den Mieter (erfolglos) verklagt zu haben.
Bankbürgschaft als Mietbürgschaft stellen
Ist vereinbart, dass eine Bürgschaft als Mietsicherheit, Kaution gegeben werden kann, dann muss der Vermieter eine Bankbürgschaft akzeptieren.
Allerdings verursacht eine Bankbürgschaft erhebliche Kosten, und um sie zu erhalten, muss die Mietpartei der Bank entsprechende Sicherheiten bieten.
Privatbürgschaft als Bürgschaft für Vermieter
Auch Privatpersonen können eine Bürgschaft übernehmen, insbesondere wird häufig eine Bürgschaft von Eltern oder Freunden für eine Mietpartei angeboten:
Kaution, Mietsicherheit - Privatbürgschaft für Mietvertrag stellen
Darauf muss sich der Vermieter allerdings nicht einlassen, denn er kann (anders als bei den Banken unterstellt) nicht wissen, ob der Privatbürge im Ernstfall ausreichend Geld hat. Oft gelingt es, den Vermieter davon zu überzeugen, dann kann eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden: Vereinbarung über eine Mietsicherheit - Kaution
Alternative Kautionsversicherung
Prüfen Sie auch, ob der Abschluss einer Kautionsversicherung in Betracht kommt:
Mit einer Mietkautionsversicherung die Kaution leisten
Verlangt der Vermieter zusätzlich zu einer Kaution eine Bürgschaft (Höhe der Kaution ist gesetzlich begrenzt), dann kann darin eine unzulässige Übersicherung liegen.
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