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Angefragter Suchbegriff: gartenzaun

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Mieter dürfen den Zaun zum Nachbargrundstück nicht ohne die vorherige Zustimmung des Vermieters bzw. des Eigentümers des Zauns verändern, z.B. den Zaun in einer bunten Farbe streichen. Zaun zwischen Grundstücken ist Sache der Vermieter -

Wird ein Einfamilienhaus vermietet, das in einem Garten liegt oder zu dem ein Garten gehört, dann gehört grundsätzlich der Garten zur Mietsache, ist mitvermietet, wenn das nicht im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ist die