​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Sex und Geräusche - Grenzen für den Hausfrieden - Lärm
Mietern werden Grenzen für die Leidenschaft in Sachen "Sex" gezogen, wenn Nachbarn des Hauses nachts wegen diesem Lärm aufwachen, in ihrer Nachtruhe gestört werden.
Sexgeräusche von Nachbarn - eine Ruhestörung ist nicht zu dulden
Lautes Gestöhne, Schreie, Gerede, Musik, oder eine laute "Liebesschaukel" (auch dies war schon Thema vor Gericht), müssen Nachbarn nicht dulden - dies kann eine Ruhestörung sein und sogar betroffene Mieter zur Mietminderung berechtigen.
Androhung von Ordnungsgeld wegen Störung der Nachtruhe durch lauten Sex
Einem Paar wurde, mit Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 255.000 Euro, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, verboten, nach 22.00 Uhr und vor 6.00 Uhr, die Nachtruhe anderer Mieter durch Geräusche und Lärm von zu stören - so das Amtsgericht Rendsburg (Az: 18 (11) C 766-94 ).
Stöhnen und andere Geräusche beim Sexualverkehr als Ruhestörung für andere Mieter
Das Amtsgericht Warendorf (Az. 5 C 414/97 ) hatte "Stöhnen beim Sexualverkehr und laut ausgestoßene Jippie-Rufe" zu beurteilen.
Das Gericht sah angesichts der Lautstärke eine unzumutbare Belästigung, eine Störung für den Hausfrieden:
Hausfrieden - jeder ist dazu verpflichtet, darf nicht stören, belästigen
Bleibt noch die Erwähnung, dass Sex bei Zimmerlautstärke stattfinden sollte ... .
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: