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Sex und Geräusche - Grenzen für den Hausfrieden - Lärm

Mietern werden Grenzen für die Leidenschaft in Sachen "Sex" gezogen, wenn Nachbarn des Hauses nachts wegen diesem Lärm aufwachen, in ihrer Nachtruhe gestört werden.

Sexgeräusche von Nachbarn - eine Ruhestörung ist nicht zu dulden

Lautes Gestöhne, Schreie, Gerede, Musik, oder eine laute "Liebesschaukel" (auch dies war schon Thema vor Gericht), müssen Nachbarn nicht dulden - dies kann eine Ruhestörung sein und sogar betroffene Mieter zur Mietminderung berechtigen.

Androhung von Ordnungsgeld wegen Störung der Nachtruhe durch lauten Sex

Einem Paar wurde, mit Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 255.000 Euro, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, verboten, nach 22.00 Uhr und vor 6.00 Uhr, die Nachtruhe anderer Mieter durch Geräusche und Lärm von zu stören - so das Amtsgericht Rendsburg (Az: 18 (11) C 766-94 ).

Stöhnen und andere Geräusche beim Sexualverkehr als Ruhestörung für andere Mieter

Das Amtsgericht Warendorf  (Az. 5 C 414/97 ) hatte "Stöhnen beim Sexualverkehr und laut ausgestoßene Jippie-Rufe" zu beurteilen.

Das Gericht sah angesichts der Lautstärke eine unzumutbare Belästigung, eine Störung für den Hausfrieden:
Hausfrieden - jeder ist dazu verpflichtet, darf nicht stören, belästigen 

Bleibt noch die Erwähnung, dass Sex bei Zimmerlautstärke stattfinden sollte ... .



Redaktion


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