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Mietrechtsänderungen bei Mietpreisbremse, Modernisierungsumlage

Der Bundestag hat am 29.11.2018 Änderungen im Mietrecht beschlossen.

Die Mietpreisbremse wird ein wenig verschärft, die Mieterhöhung wegen Modernisierung (Modernisierungsumlage) wird begrenzt.

Die Änderungen werden zum 1.1.2019 in Kraft treten.

Mietpreisbremse ab Januar 2019 etwas verschärft

Ab 1.1.2019 muss der Vermieter, wenn er eine höhere Miete vereinbart, sogleich angeben, warum eine höhere Miete bei Abschluss des neuen Mietvertrags gerechtfertigt sein soll.

Die Begrenzung von Mieten bei Wiedervermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die sogenannte Mietpreisbremse besagt, dass die Miete bei der Wiedervermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Das Gesetz kommt aber kaum zur Anwendung, weil das Gesetz mehrere Ausnahmen vorsieht:

  • Die Vormiete war schon höher als die jetzt erlaubte Wiedervermietungsmiete.
  • Die Wohnung ist nach der letzten Vermietung umfassend modernisiert worden.
  • Die vom Mieter zu versendende Rüge als Voraussetzung für Mietrückforderung wird etwas vereinfacht.

Modernisierungsumlage durch den Gesetzgeber etwas begrenzt

Wenn der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen ausführt, kann er bisher 11 % der Kosten jährlich als Mieterhöhung auf die Miete aufschlagen.

  • Ab 1.1.2019 dürfen nur noch 8 % der Kosten als Erhöhung auf die Miete aufgeschlagen werden.
  • Wenn die Miete bisher unter 7,00 € pro qm liegt, dürfen es maximal 2,00 € pro qm Erhöhung sein.
  • War die Miete bisher höher als 7,00 € pro qm, dann dürfen es maximal 3,00 € pro qm Erhöhung sein.

Jeweils gilt: Modernisierungsmieterhöhungen innerhalb von sechs Jahren werden zusammengerechnet. 

Herausmodernisieren als Ordnungswidrigkeit - Missbrauch von Modernisierungsmaßnahmen

Es soll erschwert werden, dass der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen "in missbräuchlicher Weise" ankündigt, um die Mieter zu vertreiben.

  • Der Vermieter kann sich schadenersatzpflichtig machen.
  • Es soll ab 1.1.2019 ein Bußgeld bis zu 100.000 € möglich sein.

Die Änderungen sind für Mieter eine leichte Vergünstigung, aber die Politiker der Koalition weigern sich nach wie vor, die wesentlichen Probleme bei der Anwendung der Mietpreisbremse und im Wirtschaftsstrafgesetz anzupacken, halten an der Modernisierungsumlage fest.


Redaktion


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