Logo

Bad, WC in der Wohnung nicht nutzbar - Höhe der Mietminderung

Ist die Badewanne als einzige Duschmöglichkeit und das WC für Mieter nur sehr eingeschänkt in der Wohnung nutzbar, so kann eine hohe Mietminderung angemessen sein.

Unbenutzbarkeit von Bad und WC in der Wohnung - Höhe der Mietminderung

Schwer einzuschätzen ist für Mieter und auch für Fachleute immer, wie hoch die Mietminderung in einem solchen Fall sein darf.

Das beurteilt sich immer nach den Umständen des Einzelfalls.

Bei Funktionsräumen (Küche, Bad, WC) wird bei einer Mietminderung nicht die anteilige Fläche an der Wohnfläche angesetzt, da diese ja meist recht klein ist.

  • Es wird berücksichtigt, dass der Mieter im Gebrauch der ganzen Wohnung eingeschränkt ist, wenn z.B. das WC nur sehr eingeschränkt benutzt werden kann, das Duschen oder das Kochen nicht möglich ist.
Hinweis


Mietminderungstabellen können nur einen ungefähren Anhaltspunkt für die Höhe einer Mietminderung geben, Minderungssätze können nicht einfach auf die eigene Situation übertragen werden.

Bad und WC nicht nutzbar - erhebliche Beeinträchtigung für Nutzung der Wohnung

Erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigungen stellen einen Mangel dar, der in der Regel Mieter zur Mietminderung berechtigt.

Voraussetzung ist immer, dass der Vermieter von dem Mangel weiß:

Mangel anzeigen und Rechte geltend machen


Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Leitungsschaden führte zu eingeschränkter Nutzbarkeit von Bad und WC in Wohnung

Es ging um eine Wohnung, die ein Bad mit Badewanne und WC hatte. Ein Leitungsschaden führte dazu, dass nur sehr eingeschränkt Wasser aufgedreht werden konnte.

Etwa acht Monate konnte im WC nur sehr umständlich gespült werden, und das Duschen (in der Badewanne) war fast nicht möglich.

Der Mieter hatte vom Vermieter die Rückzahlung der zu viel bezahlten Miete verlangt und ihn schließlich verklagt.
Zahlung Miete unter Vorbehalt - Mietminderung später geltend machen

Hinweis


Der Mieter hatte übrigens nicht gleich einen Rückforderungsvorbehalt erklärt, dennoch musste der Vermieter den entsprechenden Betrag auch für die Anfangszeit zurückzahlen.

Bad und WC konnten kaum genutzt werden - Urteil zur Höhe der Mietminderung LG Berlin

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied in diesem Fall auf eine Minderung der Wohnungsmiete in Höhe von 25 %, denn es gebe in der Wohnung keine andere Möglichkeit zum Duschen und auch keine zweite Toilette.

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 3.8.2018, Az. 66 S 26/18) entschied ebenfalls, dass 25 Prozent Mietminderung angemessen seien.

Hinweis


Es ist riskant, Miete wegen einer Minderung einfach teilweise einzubehalten:

Eine Kündigung kann die Folge sein, und das sorgt für unnötigen Stress. Senden Sie dem Vermieter - am besten schon mit der Mängelanzeige - frühzeitig einen Rückforderungsvorbehalt, und fordern Sie nach Beseitigung des Mangels die entsprechenden Beträge zurück - dann ist man auf der sicheren Seite.
Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch.



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: