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Baulärm wegen Baustelle vom Nachbargrundstück - Mietminderung

Baulärm in der Umgebung eines Hauses kann zur Mietminderung berechtigen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Vermieter für die Lärmbelästigungen verantwortlich ist oder etwas gegen den Lärm überhaupt unternehmen kann.

Urteil - Baulärm von Baustelle aus der Nachbarschaft berechtigt zur Mietminderung

Das Landgericht Berlin (Az. 67 S 476/13) hat am 27.2.2014 in einem solchen Fall, starke Lärmemissionen durch Bautätigkeit, entschieden, dass Baulärm aus der Nachbarschaft ein zur Mietminderung berechtigender Mangel ist. 

  • Das Urteil entspricht allerdings leider nicht der sonstigen bisherigen Rechtsprechung vor allem des BGH und ist also bisher eine Ausnahmeentscheidung.

BGH zu Lärmimmissionen aus der Nachbarschaft

Der Vermieter kann nicht argumentieren, dass man als Mieter in Großstädten, besonders in einem innerstädtischen Bereich, immer mit Baumaßnahmen rechnen müsse, und die Mietminderung daher nicht berechtigt sei.

Grundsätzlich kommt es bei der Frage für die Berechtigung einer Mietminderung sowieso nicht auf die Lage einer Wohnung an - auch am Stadtrand oder in Ortschaften kann es natürlich zu Bautätigkeiten und Lärmentwicklung kommen.

Baulärm aus der Nachbarschaft - Gericht entscheidet für Recht auf Mietminderung

Das Landgericht Berlin hat festgestellt, dass Baulärm aus der Nachbarschaft zur Mietminderung berechtigt, da Mieter grundsätzlich Anspruch auf eine Wohnung haben, die frei von erheblichen Lärmstörungen ist

In dem vor dem Landgericht verhandelten Fall minderte der Mieter die Miete wegen Baulärms, der auf einem Nachbargrundstück auftrat, weil dort ein Gebäude abgerissen wurde, und danach wurde ein mehrstöckiger Neubau mit Tiefgarage errichtet. 

Baulärm ist ein Mangel der Mietsache, Mietminderung ist möglich

Aus der Entscheidung geht hervor, dass Baulärm als Mangel an der Mietsache anzusehen ist. Dies gilt auch dann, wenn sich Mieter bei Abschluss eines Mietvertrages keine oder falsche Vorstellungen über die mögliche künftige bauliche Entwicklung des Wohnumfeldes machen.

  • Eine Mietminderung wegen Baulärm ist nur ausgeschlossen, wenn Mieter bereits bei Abschluss des Mietvertrages anstehende Baumaßnahmen erkennen konnten, so die Meinung des Landgerichts Berlin in diesem Urteil.
Hinweis


Im Falle von erheblichen Belästigungen durch Baulärm kann eine Mietminderung zwischen 15 und 35 Prozent in Frage kommen. 




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