​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Straßenbauarbeiten - Lärm, Schmutz - Mietminderung für Wohnung
Ist die Wohnung durch Straßenbauarbeiten stark beeinträchtigt, dann kommt eine Mietminderung in Betracht.
Mietminderung wegen Straßenbauarbeiten
Grundsätzlich kommt es für eine Mietminderung nicht darauf an, ob den Vermieter ein Verschulden trifft.
Wenn durch einen Mangel der Gebrauch der Wohnung erheblich beeinträchtigt wird, dann ist - so das Gesetz ganz ausdrücklich - die Miete entsprechend gemindert.
Die Mietminderung ist auch nicht davon abhängig, ob der Vermieter mit der Mietreduzierung einverstanden ist.
​​​​​​​Vermieter muss eine Mietminderung nicht genehmigen
Allerdings dürfen Sie nicht einfach die Miete weiterbezahlen und später die Rückzahlung von Mietanteilen verlangen.
Erklären Sie möglichst frühzeitig einen Rückforderungsvorbehalt:
Sie sollten auch nicht die Mietzahlung gleich um einen Anteil kürzen, denn wenn es zum Streit vor Gericht kommt und das Gericht am Ende meint, die Minderung sei zu hoch gewesen oder ganz unberechtigt, sind Sie Miete schuldig geblieben, es sind Mietschulden entstanden:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Mietrückstände können zu fristloser Kündigung oder ordentlicher Kündigung führen:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
Straßenbauarbeiten - Nutzung der Wohnung wegen Lärm und Schmutz eingeschränkt
Werden Straßenbauarbeiten ausgeführt, dann kann das zu starker Beeinträchtigung der Mietwohnung führen. Aus Mietersicht besteht eindeutig ein Mangel: Der Wohnung wurde gemietet, um dort zu wohnen, auszuruhen, zu lesen, Musik zu hören, sich in Ruhe zu unterhalten.
Umfangreiche Straßenbauarbeiten machen das oft unmöglich - und je nach Umfang der Arbeiten kann das mehrere Wochen so sein.
Vermieter wenden dagegen oft ein, dass sie selbst auch nichts gegen die Straßenbauarbeiten machen können, meist haben sie auch keinen Entschädigungsanspruch gegenüber der Gemeinde oder demjenigen, der die Arbeiten in Auftrag gegeben hat.
Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung durch Straßenbauarbeiten muss erheblich sein
Auch wenn grundsätzlich ein Mangel besteht: Er beeinträchtigt vielleicht nicht die ganze Wohnung, und es kommt auch keine Minderung in Betracht, wenn die Beeinträchtigung nur gering ist.
Bei zeitlich sehr eingeschränkten Arbeiten - z.B. extremer Lärm und Erschütterungen nur für zwei oder drei Stunden - kommmt im Ergebnis auch meist keine bzw. keine bedeutende Mietminderung heraus.
Straßenbauarbeiten - Mietminderung für Mietwohnung wegen Störungen durch Lärm, Schmutz
Die Rechtsprechung ist sehr uneinheitlich.
- Es gibt Entscheidungen, die eine Mietminderung ganz ablehnen. Andere machen die Mietminderung davon abhängig, ob der Mieter bei Einzug mit Beeinträchtigungen rechnen musste. Andere Gerichte haben eine Mietminderung zugesprochen, wenn man das Fenster nicht öffnen kann und eine Unterhaltung in der Wohnung nicht möglich ist.
Prüfen Sie sorgfältig, ob es sich lohnt, an dieser Stelle Streit mit Ihrem Vermieter anzufangen.
Lärm durch Strassenbau - als Mieter wegen einer Mietminderung Bautagebuch führen
Wenn Sie stark beeinträchtigt werden, sollten Sie sich möglichst mit anderen Bewohnern abstimmen. Sinnvoll ist es, gemeinsam ein Bautagebuch zu führen, so dass Sie angeben können, welche Beeinträchtigungen es zu welchen Zeiten gab.
- Auch ein Lärmprotokoll kann zusätzlich sinnvoll sein: Lärmprotokoll bei Lärmbelästigung führen
- Achten Sie darauf, dass Sie die Störungen möglichst auch durch Zeugen beweisen können.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: