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Ratgeber Untervermietung
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Besichtigung der Wohnung alle fünf Jahre für Vermieter möglich?
Der Vermieter hat für eine Mietwohnung immer ein Besichtigungsrecht, wenn tatsächliche Gründe vorliegen. Die Besichtigung ist z.B. möglich wenn ein Schaden vermieden oder beseitigt werden soll.
Besichtigung der Mietwohnung durch Vermieter - mögliche Gründe
Geruchsbelästigung aus der Wohnung als Besichtigungsgrund
Das Amtsgericht München beschäftigte sich mit einem Streitfall, wo von der Wohnung Geruchsbelästigungen ausgegangen waren, dies auch nachweisbar war, und deshalb war ein Besichtigungsgrund gegeben.
Besichtigung - wenn Mängel an der Mietwohnung bestehen
Gericht meint, dass eine Wohnungsbesichtigung sowieso alle 5 Jahre für Vermieter möglich ist
- In dem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 461 C 19626/15 ),
führt das Gericht aber auch aus, dass es einem Vermieter erlaubt sein soll, sowieso alle 5 Jahre eine Wohnungsbesichtigung durchzuführen.
Wohnungsbesichtigung alle 5 Jahre ist keine unzulässige Besichtigung
Den Anspruch für eine Wohnungsbesichtigung alle 5 Jahre begründet das Gericht damit, weil eine Besichtigung, die der Vermieter alle 5 Jahre durchführt, einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung (der Wohnung) entspricht.
Wohnungsbesichtigung alle 5 Jahre um den Zustand der Wohnung zu prüfen
Nach einem solchen Zeitraum könne man nicht davon ausgehen, dass es sich um eine unzulässige Routinekontrolle handele, oder um eine Besichtigung ohne Vorliegen eines berechtigten Grundes.
- Dem Vermieter müsse es möglich sein, den Zustand der Wohnung zu prüfen.
Das Gericht:
Erforderliche Instandsetzungen und Schönheitsreparaturen, die auch bei einem bestimmungsgemäßen / vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung auftreten können, wären ohne ein allgemeines Besichtigungsrecht für den Vermieter nicht prüfbar und der Vermieter könne auch keine Substanzprüfung durchführen, Substanzschäden erkennen und beseitigen.
- Die Meinung des Gerichts, der Vermieter dürfe auch ohne Grund spätestens alle fünf Jahre die Wohnung besichtigen, erscheint zweifelhaft.
Besichtigung der Mietwohnung ohne Grund möglich?
Hinweis
T
Trotzdem: Wenn der Vermieter auf einer Besichtigung besteht, der Mieter dies nicht wünscht, auch kein erkennbarer Grund vorliegt, dann sollte man nicht einfach die Besichtigung ablehnen, sich frühzeitig dazu beraten lassen, oder ggf die Besichtigung zulassen.
- Wird die Besichtigung erlaubt: Es kann sinnvoll sein, dass ein zuverlässiger Zeuge bei der Besichtigung der Wohnung dabei ist.
Redaktion
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