Logo

Bohrlöcher in Fliesen der Mietwohnung - Schadenersatz für Vermieter

Bohrlöcher, die von Mietern direkt in den Fliesen der Wohnung verursacht wurden, können in der Regel nicht ordnungsgemäß repariert werden. Solche Bohrlöcher, die in Wandfliesen verursacht wurden, sind nach einer Reparatur immer noch sichtbar, und Vermieter können Schadenersatz fordern, auch eine Neuverfliesung.

Fliesen mit Bohrungen beschädigt - Wand muss eventuell neu gefliest werden

Sind Fliesen mit Bohrungen direkt beschädigt, dann kann das sogar darauf hinauslaufen, dass die betroffene Wand neu gefliest werden muss. Was ist in solchen Fällen mit den entstehenden Kosten für eine Neuverfliesung, kann der Vermieter dafür Schadenersatz fordern?

Durchbohrte Fliesen in der Mietwohnung - sachgerechte Reparatur nicht möglich

Ist keine sachgerechte Reparatur der duchbohrten Fliesen möglich, z.B. durch einen möglichen Austausch der beschädigten Fliesen mit vorhandenen Ersatzfliesen, und muss deshalb eine Wand neu gefliest werden, dann ist in der Regel für die Ermittlung eines Schadenersatzes ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen - dadurch muss der Mieter meist nicht 100 Prozent der entstehenden Kosten zahlen. 

Amtsgericht verurteilt Mieter zu Schadenersatz wegen Durchbohren von Fliesen

Das Amtsgericht Köpenick (Az. 4 C 64/12) urteilte am 5.10.2012 in einem Fall, dass das Durchbohren von Wandfliesen eine schuldhafte Verletzung mietvertraglicher Pflichten ist und Schadenersatz zu zahlen sei. 

Für das Bohren in Fliesen der Mietwohnung sollten nur die Fugen verwendet werden

Das Gericht meinte, der Mieter habe die Mietsache zu schonen
  • Deswegen hätten nur die Fliesenfugen für das Bohren verwendet werden dürfen, da diese auch wieder gut zu verschließen sind.
  • Hat man keine Erlaubnis des Vermieters für ein solches Bohren und hat man auch nicht die im Rahmen der technischen Möglichkeiten vorhandenen Alternativen für Befestigungen geprüft (z.B. Kleben), so ist der Mieter schadenersatzpflichtig, urteilte das Gericht. 

Nicht immer führen durchbohrte Fliesen zu einem Schadenersatz für Mieter

Das Durchbohren von Wandfliesen im Bad wurde in älteren Entscheidungen von Gerichten auch teilweise als möglich angesehen, wenn Einrichtung angebracht wurde, die im Bad üblich ist, und eine bestimmungsgemäße Nutzung des Bades so erst möglich wurde.
Es kommt entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an!


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: