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Eigenbedarf - Vermieter braucht Wohnung wegen Trennung
Eine Eigenbedarfskündigung kann damit begründet werden, dass die Ehe des Vermieters zerbricht, und dann getrennte Wohnungen für die Eheleute benötigt werden.
Ein Ehepaar hatte eine Wohnung an eine Familie vermietet. Eineinhalb Jahre später kündigten die Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs. Sie gaben an, sie hätten bisher zusammen in einer Wohnung gewohnt, nun hätten sie sich zur Trennung entschieden, und brauchten daher getrennte Wohnungen.
Scheidung, Trennung der Vermieter - Mieter widersprechen der Eigenbedarfskündigung
Die Mieter wehrten sich gegen die Kündigung. Sie meinten, die Streitigkeiten zwischen den Vermietern hätten schon lange bestanden, die Vermieter hätten daher bei der Vermietung der Wohnung darauf hinweisen müssen, dass möglicherweise bald Eigenbedarf bestünde. Außerdem sei ein Umzug der Familie mit einem Kleinkind unzumutbar.
Das Landgericht Dessau-Roßlau (Az. 5 T 275/16) entschied gegen die Mieter.
Als sie die Wohnung vermieteten, hätten die Vermieter davon ausgehen können, dass ihre Ehe weiterhin Bestand hat. Dass es damals schon Probleme in ihrer Ehe gab, ändere daran nichts. Auch ein Umzug mit einem Kleinkind sei zumutbar.
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