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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Eigenbedarfskündigung - Schutz für Mieter wegen Demenz - Urteil
Besteht bei einem Mieter eine Demenzerkrankung, dann kann dies gegenüber einer Kündigung des Vermieters als Argument zum Schutz, als sozialer Härtegrund, vorgebracht werden.
Eigenbedarfskündigung - Widerspruch aus sozialen Gründen möglich
Mieter, die von einer Kündigung betroffen sind, können gegen die Kündigung Widerspruch aus sozialen Gründen einlegen.
Eigenbedarfskündigung - Demenzerkrankung kann zu sozialer Härte führen
Bringt der Mieter soziale Härtegründe vor, dann müssen diese vom Gericht sorgfältig geprüft werden. Hohes Alter und lange Wohnzeit reichen als Härtegründe meist nicht aus.
- Wenn aber Krankheit und/oder Pflegebedürftigkeit hinzukommen, dann kann dies zu besonderen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatzwohnraum führen.
Urteil Landgericht Essen: Demenzerkrankung und Schlaganfallgefahr als unzumutbare Härte
Das Landgericht Essen hat in einem Urteil vom 20.9.2018 (Az. 10 S 84/17) die Eigenbedarfsklage des Vermieters abgewiesen.
Werden Härtegründe für die Mieter angegeben, ist oft ein Sachverständigengutachten erforderlich.
Sachverständigengutachten als Beweis für Mieter
Sachverständiger bestätigt massive Erkrankung
Ein Sachverständiger hatte massive Erkrankung bei dem von der Kündigung betroffenen Mieter festgestellt, unter anderem ein deutlich erhöhtes Risiko von Schlaganfällen, und hatte in Aussicht gestellt, dass sich bei einem Umzug der Gesundheitszustand des Mieters erheblich verschlechtern würde.
- Damit, so das Landgericht Essen, bestehe in diesem Einzelfall eine unzumutbare Härte, das Mietverhältnis sei auf unbestimmte Zeit fortzusetzen.
Redaktion
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