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Eigenbedarfskündigung - Schutz für Mieter wegen Demenz - Urteil

Besteht bei einem Mieter eine Demenzerkrankung, dann kann dies gegenüber einer Kündigung des Vermieters als Argument zum Schutz, als sozialer Härtegrund, vorgebracht werden.

Eigenbedarfskündigung - Widerspruch aus sozialen Gründen möglich

Mieter, die von einer Kündigung betroffen sind, können gegen die Kündigung Widerspruch aus sozialen Gründen einlegen.

Eigenbedarfskündigung - Demenzerkrankung kann zu sozialer Härte führen

Bringt der Mieter soziale Härtegründe vor, dann  müssen diese vom Gericht sorgfältig geprüft werden. Hohes Alter und lange Wohnzeit reichen als Härtegründe meist nicht aus.

  • Wenn aber Krankheit und/oder Pflegebedürftigkeit hinzukommen, dann kann dies zu besonderen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatzwohnraum führen.

Urteil Landgericht Essen: Demenzerkrankung und Schlaganfallgefahr als unzumutbare Härte

Das Landgericht Essen hat in einem Urteil vom 20.9.2018 (Az. 10 S 84/17) die Eigenbedarfsklage des Vermieters abgewiesen.

Werden Härtegründe für die Mieter angegeben, ist oft ein Sachverständigengutachten erforderlich.

Sachverständigengutachten als Beweis für Mieter

Sachverständiger bestätigt massive Erkrankung

Ein Sachverständiger hatte massive Erkrankung bei dem von der Kündigung betroffenen Mieter festgestellt, unter anderem ein deutlich erhöhtes Risiko von Schlaganfällen, und hatte in Aussicht gestellt, dass sich bei einem Umzug der Gesundheitszustand des Mieters erheblich verschlechtern würde.

  • Damit, so das Landgericht Essen, bestehe in diesem Einzelfall eine unzumutbare Härte, das Mietverhältnis sei auf unbestimmte Zeit fortzusetzen. 

Redaktion


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