Logo

Kündigung der Wohnung erfolgt - Widerspruch wegen sozialer Härte

Ist die Beendigung des Mietverhältnisses für Mieter oder die Familie oder einen anderen Angehörigen des Haushalts eine nicht zumutbare Härte, z.B. bei Eigenbedarfskündigungen, so haben Mieter das Recht, der Kündigung zu widersprechen, z.B. wegen sozialer Härte.

Kündigung der Wohnung - Widerspruch gegen die Kündigung

Einer ordentlichen Kündigung (auch eine Eigenbedarfskündigung oder Verwertungskündigung aus wirtschaftlichen Gründen) des Vermieters kann wegen vorliegenden sozialen Härtegründen widersprochen werden, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für die Betroffenen bedeutet, dass die Kündigung - auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters - nicht zu rechtfertigen ist, § 574 BGB

Härtegründe gegen eine ordentliche Kündigung, Eigenbedarfskündigung - Beispiele

Es gibt viele Härtegründe, die ein Gericht bewegen können, dass das gekündigte Mietverhältnis fortgesetzt, bzw. zeitlich begrenzt fortgesetzt werden kann. Im Streitfall prüfen Gerichte ausführlich das Vorliegen sozialer Härtegründe.

Härtegründe sind zum Beispiel:

Liegen soziale Härtegründe vor, dann sollten betroffene Mieter unbedingt umgehend fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, um zu klären, wie gegen die Kündigung vorgegangen werden sollte! 

Regeln zum Vorbringen sozialer Härtegründe gegen eine ordentliche Kündigung der Wohnung

1. Sie müssen den Widerspruch schriftlich erklären.

2. Ihr Widerspruch muss beim Vermieter ankommen, und Sie sollten auch beweisen können, dass er dort angekommen ist, der Vermieter das Schreiben erhalten hat.

3. Sie müssen die Widerspruchsfrist beachten, die normalerweise zwei Monate vor dem Ablauf der Kündigungsfrist endet. 

Ordentliche Kündigung - Einhaltung der Widerspruchsfrist gegenüber dem Vermieter

Hat der Vermieter auf das Recht zum Widerspruch gegen die Kündigung hingewiesen, das geschieht meist schon im Kündigungsschreiben, dann ist die zweimonatige Frist für den Widerspruch einzuhalten.

Beispiel

Die ordentliche Kündigung des Vermieters soll den Mietvertrag zum 31. Juli beenden.

Dann muss der Widerspruch bis zum 31. Mai beim Vermieter sein.

Kündigung der Wohnung durch Vermieter - kein Hinweis hat auf das Widerspruchsrecht

Meist weist der Vermieter im Kündigungsschreiben auf die Möglichkeit des Widerspruchsrechts hin, oder er weist später - noch rechtzeitig - darauf hin.

Mieter müssen dann die Widerspruchsfrist einhalten.

  • Unterlässt der Vermieter den Hinweis, und kommt es zum Prozess, so können Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsprozesses vor Gericht erklären.
Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
Zur Autorenseite von Dirk Beckmann


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: