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Ratgeber Untervermietung
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Schwer kranker Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt
Kündigt ein Vermieter einen schwer kranken Mieter wegen Eigenbedarf, so müssen die Gerichte die Umstände, den Einzelfall sorgfältig prüfen und abwägen, ob in einem solchen Fall die Eigenbedarfskündigung für den Vermieter möglich ist.
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung wegen schwerer Erkrankung des Mieters
Die Mieter wohnen seit 1997 in der Wohnung und widersprachen der Eigenbedarfskündigung.
Sie verwiesen auf eine Alternativwohnung im Haus und brachten aber vor allem soziale Härtegründe vor:
Der von der Eigenbedarfskündigung betroffene schwer kranke Ehemann der Mieterin war an Demenz erkrankt.
An Demenz erkrankter Mieter soll wegen Eigenbedarf aus der Wohnung ausziehen
Wenn der an Demenz erkrankte Mieter aus seiner gewohnten Umgebung gerissen werde, werde dies seine Erkrankung verschlimmern.
Es bleibe dann nur die Möglichkeit, ihn in einem Altenheim unterzubringen. Die Frau müsse sich dann entweder von ihm trennen oder mit ihm ins Altenheim ziehen, was sie - noch rüstig - aber ablehne.
Eigenbedarf - Landgericht hatte trotz Krankheit Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilt
Das Landgericht hatte der Räumungsklage stattgegeben. Es hatte gemeint, die von Mieterseite vorgebrachten Gründe könnten als wahr unterstellt werden, sie würden aber keinesfalls dafür ausreichen, dass das Mietverhältnis fortgesetzt werden muss.
Das war dem Bundesgerichtshof zu pauschal und deshalb hat der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 270/15) das Urteil aufgehoben.
Eigenbedarfskündigung - schwere Erkrankung des Mieters als sozialer Härtegrund
- Die vom Mieter vorgebrachten sozialen Härtegründe müssten im Einzelnen und sorgfältig geprüft werden.
Erst auf dieser Grundlage könne die vom Gesetz vorgeschriebene Abwägung vorgenommen werden.
Nach Entscheidung des BGH, muss das Landgericht nun intensiver prüfen und erneut entscheiden.
Redaktion
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