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Ratgeber Untervermietung
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Fahrradkeller nicht nutzbar, kein Platz vorhanden - Mietminderung
Ist die Nutzung eines Fahrradkellers vertraglich zugesagt, so kann eine Mietminderung beansprucht werden, wenn tatsächlich kein Platz zum Abstellen des Fahrrads vorhanden ist.
Fahrrad für Mieter einer Wohnung - Abstellplatz
Vor allem für Neubauten gibt es teilweise die Pflicht, einen Fahrradabstellraum, Fahrradkeller einzurichten und manchmal findet sich auch eine Regelung im Mietvertrag (oder der Hausordnung), dass ein bestimmter Raum für das Abstellen von Fahrrädern zur Verfügung steht, bzw. zu nutzen ist.
Fahrradkeller für das Abstellen des Fahrrads - kein Platz, für Mieter nicht zu nutzen
Besteht eine solche vertragliche Vereinbarung, dann stellt die Nichtbenutzbarkeit des Fahrradraums einen Mangel dar, der grundsätzlich auch zu einer Mietminderung berechtigt.
Nutzung des Fahrradkellers für Mieter nicht möglich - Mietminderung ist
Ein Mieter hatte in seinem Mietvertrag die Zusage des Vermieters, dass ein Fahrradkeller zur Verfügung steht. Es handelte sich um einen Neubau, es war in der Baugenehmigung festgelegt, welcher Raum als Fahrradraum zur Verfügung stehen muss.
Der Vermieter verwendete den Raum aber anders, stellte dem Mieter auch nach entsprechender Mangelanzeige keinen Fahrradabstellplatz zur Verfügung. Darauf minderte der Mieter die Miete. Es kam zum Prozess.
Urteil: Mietminderung wegen Unbenutzbarkeit des Fahrradkellers
- Das AG Menden entschied in einem Urteil v. 07.03.2007 (Az. 4 C 407/06), dass der Mieter wegen dieses Mangels die Miete um 2,5 % mindern kann.
Bevor Sie die Miete teilweise einbehalten, sollten Sie sich fachlich beraten lassen.
Meist ist es sicherer, die Mietzahlung unter Vorbehalt zu stellen, und später die Rückforderung durchzusetzen bzw. sich mit dem Vermieter zu einigen. Die Höhe einer möglichen Mietminderung ist meist gering.
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