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Ratgeber Untervermietung
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Belästigung durch Zigarettenrauch vom Nachbarn
Besteht eine Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch aus einer Nachbarwohnung bzw. vom Rauchen des Nachbarn, so kann dies betroffene Mieter zu einer Mietminderung berechtigen.
Belästigung durch Rauchen des Nachbarn
Sind Nachbarn durch das Rauchen bzw. den Rauch aus einer Wohnung, bzw. durch Rauchen auf dem Balkon der nachbarschaftlichen Wohnung gestört, dann kann ggf. vom Nachbarn verlangt werden, dass diese Beeinträchtigung durch Zigarettenrauch zu vermeiden ist.
Zunächst sollte versucht werden, den Nachbarn anzuhalten, dass Belästigungen unterbleiben, vielleicht kann eine Regelung gefunden werden. Ist dies ohne Erfolg, dann sollte der Vermieter von der Belästigung in Kenntnis gesetzt und aufgefordert werden, die Belästigung zu unterbinden.
Rauchen - Streit zwischen Mietern, Vermietern und Nachbarn
Rauch von Zigaretten belästigt andere Mieter, Nachbarn
Sind andere Mieter, z.B. nachts, durch Geruchsbelästigungen gestört, so kann es sich um eine erhebliche Störung, einen erheblichen Mangel handeln.
Gerade auch in der wärmeren Jahreszeit kann es sich bei in andere Wohnungen ziehenden Zigarettenrauch um eine erhebliche Belästigung handeln, da Fenster oft nachts geöffnet sind.
Belästigung durch rauchende Nachbarn - Vermieter muss sich um die Störung kümmern
Mieter dürfen davon ausgehen, dass der Vermieter eine nicht unerhebliche Belästigung durch rauchende Nachbarn abstellt. Daher ist der Vermieter zu informieren - zunächst sollte aber immer versucht werden, ein Gespräch mit dem Nachbarn zu führen, ihn bitten, dass das störende Verhalten unterbleibt.
Streit mit Vermieter und Nachbarn wegen Belästigung durch Rauchen
Ob es dem Vermieter tatsächlich gelingen kann, das störende Rauchverhalten des Nachbarn zu unterbinden, ist allerdings fraglich.
- Die Beweisführung ist schwierig und es kommt immer auf den Einzelfall an.
- Grundsätzlich:
Nur, wenn der Nachweis von erheblichen Geruchsbelästigungen durch das Rauchen gelingt, kann eine Mietminderung in Frage kommen, z.B. wenn Zeugen vorhanden sind, die die Belästigung bestätigen können.
Mietminderung wegen Geruchsbelästigung durch Rauchen des Nachbarn
Mieter hatten sich wegen häufig in ihr Schlafzimmer eindringenden Zigarettenrauchs gegenüber ihrem Vermieter beschwert.
Abends und morgens kam es häufiger zur Geruchsbelästigung, weil in einer Nachbarwohnung, direkt unterhalb ihrer Wohnung, geraucht wurde.
Die Mieter forderten vom Vermieter, dass dieser den Mangel behebt, die Störung unterbleibt.
Urteil - Mieter hat Anspruch, dass Belästigungen durch das Rauchen des Nachbarn unterbleiben
Das Landgericht Berlin, bestätigte am 10.08.2017, Az.: 65 S 362/16 den Anspruch der Mieter.
- Das Gericht hielt eine Mietminderung in Höhe von drei Prozent für gerechtfertigt.
Redaktion
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