​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Störung, Belästigung durch Rauchen auf Balkon, der Wohnung
Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung und auf dem Balkon zu rauchen - aber auch der Nachbar hat das Recht, in seiner Wohnung und auf seinem Balkon nicht durch das Rauchen seines Nachbarn gestört zu werden.
Belästigung durch Raucher - Mieter einer Wohnung wird durch Rauchen des Nachbarn gestört
- Ob der Vermieter gegen den rauchenden Mieter vorgehen kann, ihn dazu verpflichten kann, das Rauchen einzuschränken, oder ihm im Extremfall sogar den Mietvertrag kündigen kann, ist sehr umstritten. Der Vermieter kann in solchen Fällen wenig machen.
Mieter einer Wohnung wird durch das Rauchen anderer Mieter gestört
Ob der (nichtrauchende) Mieter wegen der Beeinträchtigung einen Mietminderungsanspruch hat, hängt von vielen Einzelheiten des Falles ab. Erst recht wird es schwierig, wenn die streitenden Mieter nicht denselben Vermieter haben (z.B. Mieter von Eigentumswohnungen in einem Haus).
Mieter klagt auf Unterlassung, Einschränkung des Rauchens des Nachbars
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16.1.2015 entschieden, dass auch direkte Abwehransprüche zwischen den Mietern, zwischen Raucher und Nichtraucher, in Frage kommen.
Der - nicht für das Mietrecht zuständige - 5. Senat entschied, dass gesundheitsschädliche Immissionen (Einwirkungen) durch Tabakrauch wesentliche Beeinträchtigungen sind, die möglicherweise nicht geduldet werden müssen, egal, was dazu möglicherweise im Mietvertrag steht.
- Allerdings - so der BGH - verbieten die Nichtrauchergesetze das Rauchen im Freien nicht, was darauf hinweist, dass dies auch für Unbeteiligte keine Gefahr darstellt.
Wer das anders sieht, müsste diese Vermutung erschüttern. - Praktisch kann es in solchen Fällen darauf hinauslaufen, dass eine Gebrauchsregelung gefunden werden muss:
Der eine Bewohner darf zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon rauchen, der andere Bewohner muss außerhalb dieser Zeiten sicher sein, dass er auf seinem Balkon und in seiner Wohnung vom Rauch ungestört bleibt.
Insgesamt zeigt sich: Das Thema eignet sich nicht für Rechthaberei oder einen Kleinkrieg. Ein Streit kann für beide Seiten teuer werden, kostet Lebenskraft und Energie.
- Rücksichtnahme beider Seiten ist gefragt. Egal ob Sie der Raucher sind oder der Nichtraucher: Jede vernünftige Regelung, die Sie selbst treffen, ist für beide Seiten sinnvoller als vom Gericht festgelegte Zeiten!
Versuchen Sie unbedingt frühzeitig - bevor sich der Konflikt hochschaukelt -, mit Ihrem Nachbarn / Ihrer Nachbarin eine Regelung zu treffen. Nehmen Sie notfalls die Hilfe von Vermittlern in Anspruch.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: