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Grund für Eigenbedarf bestand nicht - Mieter bekommt Schadenersatz

Hat ein Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt, weil er selbst die Wohnung nutzen wollte, zieht dann aber nicht in die Wohnung ein, dann muss er nachweisen, dass der Kündigungsgrund erst später weggefallen ist. Kann er das nicht, dann können ehemalige Mieter Schadenersatz erhalten.

Eigenbedarfskündigung des Vermieters - Grund muss angegeben werden

Vermieter können einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen. Die Begründung ist z.B., dass sie die Wohnung für sich selbst oder einen bestimmten Angehörigen brauchen.

Der Grund für die Kündigung muss in dem Kündigungsschreiben angegeben sein.

Verlassen sichr Mieter darauf, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und wird die Wohnung geräumt, dann kann es sich um eine Täuschung durch den Vermieter handeln, wenn gemäß des Grundes die Wohnung nicht entsprechend genutzt wird. 

Vorgetäuschter Eigenbedarf - Schadenersatz vom Vermieter

Wurde der Eigenbedarf vorgetäuscht, ist der Vermieter / Eigentümer der Wohnung verpflichtet, dem Mieter, der Mieterin, die die Wohnung aufgegeben haben, Schadenersatz zu zahlen.

Vorgetäuschter Eigenbedarf - Schadenersatzanspruch des Mieters

Der Vermieter kann sich höchstens darauf berufen, dass der Grund für den Eigenbedarf nachträglich entfallen sei.

Grund für Eigenbedarf nachträglich entfallen - Vermieter versucht Gericht zu überzeugen

Die im Ausland lebende Vermieterin hatte angegeben, man habe ursprünglich geplant, mit ihren dann schulpflichtigen Kindern nach Deutschland zurückzukehren und die Wohnung selbst zu beziehen. Es sei dann aber ihr Lebensgefährte krank und pflegebedürftig geworden, so dass der Umzug nicht habe stattfinden können.

Die Vermieterin sollte dafür den Beweis zu erbringen. Da die Vermieterin auf Nachfrage des Gerichts dafür keine Belege erbracht hatte, sah das Amtsgericht es als nicht erwiesen an, dass der Eigenbedarfsgrund zunächst tatsächlich bestand und später weggefallen sei.

Eigenbedarf bestand nicht - Mieter bekommt Schadenersatz von Vermieter 

Der frühere Mieter hatte Schadenersatz eingeklagt.

  • Das Amtsgericht Waiblingen verurteilte den Vermieter mit Urteil vom 15.1.2019 (Az. 9 C 1106/18 ) zur Zahlung von Schadenersatz: 
    "Die Klägerin hat einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 7.646,20 € aus § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Mietvertrag."
  • Der Schadensersatz wurde vom Gericht für Umzugskosten und für die Mietdifferenz für den Zeitraum von 24 Monaten anerkannt.
    Welche Schadensersatzansprüche können durch Vorgetäuschten Eigenbedarf entstehen?
  • Es ist in solchen Fällen genau darzulegen, welcher Schaden tatsächlich entstanden ist.

    Nehmen Sie vor der ersten Kontaktaufnahme zum Vermieter immer anwaltliche Beratung in Anspruch.


Redaktion


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