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Heizungsausfall in der Wohnung - Notdienst holen, beauftragen?
Ärgerlich, wenn die Heizung ausgefallen ist, ganz kurzfristig keine Reparatur erfolgt und die Räume auskühlen.
Was tun, eine Reparatur selbst beauftragen?
Heizungsausfall in der Mietwohnung ist kein Notfall
Die meisten Gerichte sehen einen Heizungsausfall nicht als Notfall, der den Mieter zu der Beauftragung einer Reparatur berechtigt, auch wenn dieser am Wochenende passiert, der Vermieter bzw. die Verwaltung nicht gleich zu erreichen ist.
Beauftragung eines Notdienstes wegen Heizungsausfall am Wochenende
- Beauftragt ein Mieter trotzdem einen Notdienst mit der Reparatur, muss er nicht nur die (hohen) Kosten erst mal selbst tragen, es kann auch sein, dass er diese anschließend nicht - oder zumindest nicht vollständig - vom Vermieter zurückbekommt, weil am Ende entschieden wird, man hätte sich anders behelfen sollen bzw. sogar müssen:
Als Mieter Notdienst mit Reparatur, Mängelbeseitigung beauftragen - Bleibt daher zunächst der Einsatz von Radiatoren, die man sich nach Möglichkeit leihen sollte:
Bei Heizungsausfall Radiator besorgen, kaufen - was beachten?
Heizung funktioniert nicht, kaputt - Mangel dem Vermieter mitteilen, Reparatur fordern
Immer ist dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, dass dieser einen Mangel nach seiner Wahl beseitigt, eine Reparatur in Auftrag gibt.
Hierzu muss er aufgefordert werden und ihm sollte für die Beseitigung des Mangels eine angemessene Frist eingeräumt werden.
3-4 Werktage haben sich als angemessene Frist herausgebildet:
Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen
- Mangel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
- Bei einer beabsichtigten Mietminderung:
Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, so befindet sich der Vermieter in Verzug: Wann ist Vermieter in Verzug?
In solchen Fällen kann dann eine Ersatzvornahme des Mieters in Frage kommen, auch eine Instandsetzungsklage:
Heizungsausfall - Radiator kaufen, muss der Vermieter die Kosten bezahlen?
Einen Anspruch auf Kostenerstattung für die Anschaffung eines Radiators haben Sie nur dann, wenn Sie den Vermieter nachweisbar (möglichst schriftlich) mit kurzer Fristsetzung aufgefordert haben, für eine Beheizung zu sorgen, und angekündigt haben, dass Sie sonst im Wege der Ersatzvornahme ein Heizgerät anschaffen und in Betrieb nehmen.
Wenn der Vermieter den Kaufpreis erstattet, werden Sie ihm die Radiatoren übergeben müssen.
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Redaktion
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