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Kleiner Schrank im Hausflur - nicht immer Entfernung durch Mieter

Manchmal verlangen Vermieter, dass ein vom Mieter im Hausflur aufgestellter kleiner Schrank zu entfernen ist. Nicht immer kann sich der Vermieter durchsetzen, gerade dann, wenn er aber keine überzeugenden Gründe dafür hat.

Vermieter will, dass der Mieter einen kleinen Schrank aus dem Hausflur entfernt

Der Vermieter schickte der Mieterin eine Abmahnung, verlangte, dass ein seit rund 30 Jahren im Hausflur des obersten Geschosses des Wohnhauses stehender Schrank entfernt werden solle.
Da die Mieterin der Aufforderung nicht nachkam, reichte der Vermieter Klage ein.

Mieter einer Wohnung muss kleinen Holzschrank aus dem Hausflur nicht entfernen

  • Die vom Vermieter mit der Klage vor dem Amtsgericht Köln Urteil v. 15.02.2001 (Az. 222 C 426/00)vorgetragenen Gründe konnten das Gericht nicht überzeugen, da andere Mieter nicht beeinträchtigt, die angegebenen feuerpolizeiliche Vorschriften nicht anwendbar waren.
  • Das Gericht wies die Klage des Vermieters ab, der Schrank durfte stehen bleiben.

Wesentlich für eine weitere vom Vermieter hinzunehmende Duldung war in diesem Fall, dass keine besonderen Gründe gegen den Verbleib des kleinen Schrankes im Hausflur des obersten Stockwerks des Hauses sprachen und dass der Vermieter über lange Zeit den kleinen Schrank widerspruchslos geduldet hatte.


Redaktion


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