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Ratgeber Untervermietung
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Kosten der Ersatzwohnung bei der Modernisierungsmieterhöhung
Müssen Mieter wegen einer umfangreichen Modernisierungsmaßnahme aus ihrer Wohnung in eine Ersatzunterkunft (Ersatzwohnung) ausweichen, dann entstehen dafür oft erhebliche Kosten.
Kann dann der Vermieter immer die Kosten einer Ersatzwohnung bei der später zu berechnenden Modernisierungsmieterhöhung ansetzen?
Umzug in eine Ausweichwohnung wegen Modernisierung - wer trägt die Kosten?
Zunächst einmal muss in diesem Fall der Vermieter in angemessenem Umfang die Aufwendungen ersetzen, die der Mieter hatte, oder der Vermieter zahlt gleich selbst die für den Bezug einer Ersatzwohnung entstehenden Kosten.
Das sind z.B. Kosten des Umzugunternehmens, auch z.B. Kosten für die Einlagerung von Möbeln und Einrichtung.
- Mieter müssen für diese Kosten nicht in Vorleistung gehen, sie können vom Vermieter einen ausreichenden Vorschuss für solche Kosten verlangen.
- Modernisierung - Ersatzwohnung - Besteht für Mieter darauf Anspruch?
Entstehen Mietern weitere angemessene und erforderliche Kosten im Rahmen einer Modernisierung, so hat der Vermieter diese zu ersetzen:
Aufwand, Kosten für Mieter wegen Modernisierung
Mieterhöhung wegen Modernisierung - gehören Kosten der Ausweichwohnung dazu?
Nach Modernisierungsarbeiten kann die Miete wegen der "für die Wohnung aufgewendeten Kosten" erhöht werden.
Vermieter will Kosten der Ersatzwohnung für die Modernisierungsmieterhöhung ansetzen
Ein Berliner Vermieter hatte gemeint, zu diesen Kosten gehörten auch:
Kosten für Packmaterial und Packhelfer,
Kosten für die Bewachung der Arbeiten,
und die Kosten für die Ausweichwohnung.
Er rechnete diese von ihm bezahlten Kosten in die Mieterhöhung wegen der Modernisierung (Modernisierungszuschlag) ein.
- Damit hätte der Mieter im Ergebnis diese Kosten doch selbst in Form der Mieterhöhung getragen.
Vermieter darf Kosten der Ersatzwohnung nicht für Modernisierungsmieterhöhung berechnen
Das Landgericht Berlin (Beschl. v. 6.8.2019 - 67 S 342/18) hat entschieden, dass solche Kosten nicht "für die Wohnung aufgewendet" worden waren, also nicht dem Mieter durch die Modernisierungsmieterhöhung belastet werden können.
- Das Gericht kam zur Feststellung:
Die Kosten der Ausweichwohnung seien nicht infolge der Baumaßnahme angefallen, sondern lediglich anlässlich der Baumaßnahme.
Ob in einem ähnlichen Streitfall auch das für Sie zuständige Gericht so entscheiden würde, ist offen.
Aufwendungen für Ausweichwohnung - Modernisierung, Instandsetzung
Redaktion
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