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Kosten einer Notdienstpauschale sind keine Betriebskosten 

Hat der Vermieter mit Firmen, Handwerkern oder dem für das Haus zuständigen Hausmeister eine Notdienstpauschale für außerhalb der regulären Arbeitszeiten anfallende Arbeiten vereinbart, dann sind die hierfür entstehenden Kosten keine Betriebskosten und müssen nicht über die Betriebskostenabrechnung von den Mietern gezahlt werden.

Mieter weigerte sich die Kosten für eine Notdienstpauschale als Betriebskosten zu zahlen

Ein Mieter war gemäß seinem Mietvertrag zur Ãœbernahme der Betriebskosten verpflichtet, weigerte sich aber, die ihm in Rechnung gestellten Betriebskosten für eine Notdienstpauschale in Höhe von rund 100 Euro zu zahlen.

Daraufhin verklagte der Vermieter den Mieter auf Zahlung der Kosten.

Ausgaben des Vermieters für eine Notdienstpauschale sind keine Betriebskosten

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az.: 215 C 311/17) stellte mit Urteil vom 21.2.2018 fest, dass es sich bei Kosten für eine Notdienstpauschale nicht um umlagefähige Betriebskosten handelt.

Bereitschaftskosten für Notdienst als Notdienstpauschale sind Verwaltungskosten

Solche Kosten würden nicht im Rahmen eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Grundstück, Gebäude oder Anlagen entstehen. Bereitschaftskosten für Notdienste seien aber den Verwaltungskosten zuzurechnen, die der Vermieter zu zahlen habe. 

Hauswart macht Notdienst - hierfür entstehende Kosten sind keine Betriebskosten des Mieters Ãœbernimmt ein Hauswart den Notdienst in einem Haus, dann können hierfür entstehende Kosten ebenfalls nicht vom Vermieter als Betriebskosten den Mietern berechnet werden, sondern sind vom Vermieter aus den umlagefähigen Betriebskosten für den Hausmeister / Hauswart herauszurechnen. 

Ebenso entschied das Landgericht Berlin.

Hinweis


Für das Gericht spielte es auch keine Rolle, dass der Mieter Kosten der Notdienstpauschale in den Vorjahren als Betriebskosten bezahlt hatte, denn ein Widerspruch gegen eine Betriebskostenabrechnung richte sich immer gegen eine konkrete Betriebskostenabrechnung.



Redaktion


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