Logo

Ehepaar als Vermieter - Kündigung des Mietvertrags der Wohnung

Soll der Mietvertrag der Wohnung gekündigt werden, sind aber mehrere Personen gemeinschaftlich Vermieter, dann müssen auch alle an dieser Kündigung mitwirken. Das gilt auch für ein Ehepaar.

Wohnung gehört Ehepaar gemeinsam - gemeinsames Handeln der Eheleute

Gehört ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung mehreren Personen gemeinschaftlich - häufig z.B. bei Eheleuten (oder Erben) -, dann muss grundsätzlich der Mietvertrag gemeinschaftlich abgeschlossen werden.

Es stehen dann meist diese Personen als Vermieter im Mietvertrag.

Kündigung des Mietvertrags durch Ehepaar als Eigentümer - Vermieter sind mehrere Personen

Gemeinschaftliches Handeln der Vermieter, bzw. des Ehepaars, ist auch notwendig, wenn der Mietvertrag gekündigt werden soll. Das bedeutet:

  • entweder alle Vermieter unterschreiben die Kündigung,
  • oder derjenige, der die Kündigung alleine unterschreibt, legt Vollmachten aller anderen Vermieter vor, die ihn berechtigen, für die anderen zu handeln, also auch eine Kündigung auszusprechen.

Kündigung der Wohnung - Eigentumsanteil wurde an den Ehepartner übertragen

Das Ehepaar war ursprünglich gemeinsam Eigentümer einer Wohnung und beide vermieteten gemeinsam. Im Verlauf des Mietverhältnisses übertrug der Ehemann seinen Eigentumsanteil an der Eigentumswohnung an die Ehefrau.

Kündigung der Wohnung unwirksam, weil das Ehepaar nicht gemeinsam kündigt?

Der ehemals geschlossene Mietvertrag wurde dann nur von der Ehefrau gekündigt. Der Mieter wehrte sich gegen diese nur von einem der Vermieter ausgesprochene Kündigung der Wohnung.

Teilübertragung der Wohnung an Ehefrau - Ehefrau kann nicht allein kündigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 9.1.2019 (Az. VIII ZB 26/17):

  • Beide Personen blieben gemeinschaftlich Vermieter, sie hätten nur gemeinschaftlich kündigen können, so der Bundesgerichtshof.
  • Die allein von der Ehefrau ausgesprochene Kündigung war unwirksam.
Hinweis


Bei einem Verkauf des Grundstücks oder der Wohnung gilt:
Der neue Eigentümer - also möglicherweise nur 1 Person - tritt in den bestehenden Mietvertrag ein und hat dann alle Rechte. 


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: