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Kündigungsausschluss für Studenten im Mietvertrag - Urteil
Wird eine Wohnung oder ein Zimmer an einen Studenten für sein Studium vermietet, dann darf die Kündigung der Wohnung oder eines Zimmers (Untervermietung) nicht für zwei Jahre ausgeschlossen werden.
Mietvertrag mit Student - Kündigungsausschluss wurde für zwei Jahre geregelt
Ein Student hatte einen Mietvertrag abgeschlossen, bei dem in einer vom Vermieter geschriebenen Klausel ein Kündigungsausschluss für zwei Jahre stand.
Weil der Student das Studium an anderem Ort fortsetzen wollte, kündigte er den Mietvertrag.
- Der Vermieter akzeptierte das nicht und verlangte die Weiterzahlung der Miete.
Muss der Student weiter die Miete zahlen, oder ist die Kündigung unwirksam?
Das AmtsÂgericht Saarbrücken (Az. 3 C 313/15) wertete in seinem Urteil vom 13.04.2016 die Vereinbarung im Mietvertrag als allgemeine Geschäftsbedingung.
- Es entschied, dass durch diese Regelung der Student unangemessen benachteiligt werde (§ 307 BGB) und die Vereinbarung unwirksam sei.
Kündigungsausschluss für Student verhindert kurzfristigen Wechsel des Studienplatzes
Das Gericht:
Ein so langer KündigungsÂausschluss sei unwirkÂsam, denn es sei üblich und naheliegend, dass ein Student sich kurzÂfristig zu einem StudienÂplatzÂwechsel entschließt.
- Eine Vertragsregelung, die den Studenten an den Mietvertrag bindet, mache dies unmöglich.
Unwirksamer Kündigungsausschluss im Mietvertrag mit Studenten - normale Kündigungsfrist
Der ehemals mit einem Kündigungsausschluss geschlossene Mietvertrag konnte mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Klage des Vermieters auf die danach anfallenden Mieten wurde abgewiesen.
Kündigungsverzicht, Kündigungsausschluss in einem Mietvertrag ist möglich
Abgesehen von der Vereinbarung eines Kündigungsausschlusses mit Studenten:
Es ist in einem normalen Mietvertrag möglich, einen beiderseitigen Kündigungsausschluss für bestimmte Zeit zu vereinbaren.
- Bei einem normalen Wohnungsmietvertrag ist ein Kündigungsverzicht für mehrere Jahre möglich.
Kündigungsverzicht, Kündigungsausschluss im Mietvertrag wirksam
Redaktion
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