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Lärm durch Modernisierung - Mieter muss tagsüber schlafen

Länger dauernde Modernisierungsarbeiten sind störend, meist auch sehr lärmintensiv. Durch solche Arbeiten sind Mieter, die nachts arbeiten müssen, sehr beeinträchtigt, da sie tagsüber, wegen Schichtarbeit, Nachtarbeit, ihren Schlaf brauchen, was aber dann wegen des täglichen Baulärms in der Regel nicht möglich ist.

Modernisierung - Lärm durch Arbeiten soll nur zu bestimmten Tageszeiten gemacht werden

Ein Vermieter kündigte umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von 9 Monaten an. 

Ein nachts arbeitender Mieter bat daraufhin seinen Vermieter, dass die lärmintensiven Arbeiten nur zu bestimmten Tageszeiten gemacht werden sollen, damit sein täglicher Erholungsschlaf gewährleistet sei.

Vermieter lässt ganztägig Arbeiten in der Wohnung, dem Haus ausführen

Der Vermieter ging auf die Bitte des Mieters nicht ein und begann mit den täglichen Arbeiten, meist von 7 bis 18 Uhr.

Modernisierungsarbeiten - Einstweilige Verfügung, Unterlassung der Arbeiten wegen Lärms

Das Amtsgericht Bremen (Az. 6 C 186/16) hatte darüber zu entscheiden, weil der Vermieter nicht dafür sorgen wollte, dass im Sinne des Mieters täglich ab 13.00 Uhr keine störenden Arbeiten ausgeführt werden. 

  • Wesentlich dabei war: Der Mieter war wegen seiner Nachtarbeit auf ungestörten Schlaf am Tag angewiesen. 

Der Vermieter argumentierte, dass der Mieter die Duldungspflicht für die Modernisierungsarbeiten hätte - diese Meinung hielt das Gericht für unerheblich, denn der Duldungspflicht stehe der Anspruch des Mieters auf Schutz des Besitzes an seiner Wohnung entgegen. 

Mieter muss tagsüber schlafen - Störung durch Modernisierungsarbeiten - Urteil

Das Amtsgericht entschied zu Gunsten des Mieters, denn er sei in seinem Besitz (der Wohnung) widerrechtlich gestört worden und hätte daher einen Anspruch auf das Unterlassen lärmintensiver Arbeiten zu bestimmten Tageszeiten - ein überraschendes Urteil!


Redaktion


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