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Mieter stellen Pflanzen, Blumentöpfe ins Treppenhaus, Flur des Hauses

Als Mieter Blumentöpfe, Pflanzen einfach ins Treppenhaus, oder in den Flur vor die Mietwohnung stellen, ist ohne Genehmigung des Vermieters in der Regel nicht zulässig.

Pflanzen von Mietern im Hausflur, dem Treppenhaus, können eine Behinderung sein

Der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht für das Treppenhaus:
Verkehrssicherungspflicht für Grundstück hat Eigentümer, Vermieter

  • Pflanzen können den Fluchtweg behindern und deshalb kann der Vermieter eingreifen.

Es gibt aber auch andere Gründe: Die Reinigungsfirma hat sich beschwert, weil das Putzen des Treppenhauses erschwert, nicht mehr ordentlich durchgeführt werden kann.

Oder andere Mieter beschweren sich, weil das Treppenhaus durch Pflanzen, Blumentöpfe beengt ist, nicht mehr einfach Gegenstände über die Treppen in die Wohnung gebracht werden können, usw.

Vermieter kann durchsetzen, dass Pflanzen aus Treppenhaus, Flur des Hauses entfernt werden

Auch aus einer jahrelangen Duldung entsteht für Mieter kein Gewohnheitsrecht, aus dem eine Erlaubnis abgeleitet werden kann - die Pflanzen müssen entfernt werden, wenn der Vermieter dies verlangt.

(Z.B. Amtsgericht Münster vom 31.07.2008, Az: 38 C 1858/08,
Amtsgericht Frankfurt am Main vom 27.4.2018, Az: 33 C 3648/17).

Pflanzen, Blumen im Treppenhaus behindern den Fluchtweg, Rettungsweg

Ein Vermieter kann zur Selbsthilfe greifen, Pflanzen einfach entfernen, besonders wenn diese den Flucht- oder Rettungsweg behindern, oder eine Unfallgefahr sind, denn der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht zu beachten: 
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, des Vermieters.

  • Ob sich der Vermieter vor einem Wegräumen bzw. Entsorgen von Pflanzen bemühen muss, diejenigen Mieter zu ermitteln, denen die Pflanzen gehören - das kommt auf den Einzelfall an - ist der Fluchtweg behindert, beengt, dann darf der Vermieter zur Selbsthilfe greifen.

Abstellen von Pflanzen - Pflanzen sollen im Treppenhaus eines Mietshauses überwintern

Mieter stellen ihre nicht winterfesten Balkonpflanzen auf den Boden im Treppenhaus, vor die Fenster. manchmal sogar nicht nur Blumentöpfe, sondern Blumenkästen oder sogar Pflanzenkübel.

  • Selbst wenn der Vermieter über viele Jahre das Ãœberwintern von nicht winterfesten Balkonpflanzen im Flur vor der Wohnung oder im Treppenhaus hingenommen hat, so kann er jederzeit Mieter auffordern, dass die Pflanzen zu entfernen sind.



Redaktion


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