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Mietminderung für vergangene Monate - Kürzung laufende Mietzahlung?
Als Mieter steht man häufiger vor der Situation, dass man für vergangene Monate gegenüber dem Vermieter eine Mietminderung geltend machen möchte.
Als Mieter Mietminderung bekommen - Vermieter reagiert nicht
Der Mangel wurde behoben und jetzt möchte man natürlich als Mieter den aufgelaufenen Minderungsbetrag bekommen - dieser wurde gefordert, aber der Vermieter reagiert nicht, überweist nicht.
Mietminderung vom Vermieter bekommen - laufende Mietzahlungen kürzen?
Da liegt es auf der Hand, dass man einfach in Höhe der angenommenen, dem Vermieter mitgeteilten Mietminderung die Kürzung der Miete im Rahmen aktueller, laufender Mietzahlungen vornehmen will. Das ist sehr riskant!
- In den seltensten Fällen hat ein Vermieter gegenüber dem Mieter die Mietminderung, die Höhe der Mietminderung und den Zeitpunkt, ab wann gemindert werden darf, schriftlich anerkannt.
Und schon beginnen die Probleme.​​​​​​​
Mietminderung für frühere Monate durchsetzen - was muss immer beachtet werden?
- Haben Sie dem Vermieter nachweisbar die Mängel oder den Mangel schriftlich mitgeteilt und auch ausdrücklich erklärt, dass Ihre Mietzahlungen ab jetzt unter Vorbehalt erfolgen?
- Sind Sie als Mieter in der Nutzung Ihrer Wohnung durch den Mangel tatsächlich erheblich eingeschränkt, so dass eine Mietminderung in Frage kommt?
- Haben Sie sich zur Höhe der von Ihnen ins Auge gefassten Mietminderung fachlich beraten lassen?
Wie hoch die Mietminderung sein darf, ist immer vom Einzelfall abhängig - Mietminderungstabellen geben nur einen Anhaltspunkt.!
Müssen Sie einen der vorstehenden 3 Punkte verneinen, so ist unbedingt davon abzuraten, die Miete im Alleingang zu kürzen, die - Ihrer Meinung nach - überzahlte Miete vom Vermieter durch einen von Ihnen angenommenen Minderungsbetrag zurückzuholen, in dem Sie aktuelle Mietzahlungen kürzen, den vom Vermieter geforderten Minderungsbetrag für vergangene Monate so bekommen wollen.
In einem solchen Fall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen!
Durch eine Mietminderung können Mietschulden entstehen
Kürzen Sie aber trotzdem, so besteht die Gefahr, dass ein Mietrückstand aufläuft, der Ihren Vermieter in die Lage versetzt, Ihren Mietvertrag zu kündigen:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
Diese Gefahr besteht, wenn eine Mietminderung im Streitfall als unberechtigt beurteilt wird, oder eine schon vorgenommene Mietkürzung zu hoch angesetzt wurde.
- Eine zu hohe, unberechtigte Mietminderung, kann zum Verlust der Wohnung führen:
Urteil: Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags
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