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Mietpreisbremse bei vorübergehendem Gebrauch einer Wohnung

Eine Wohnung ist zu vorübergehendem Gebrauch vermietet, wenn der Mieter dort nicht seinen Lebensmittelpunkt einrichten soll - nur dann gilt die Mietpreisbremse nicht.

Wohnraum, Wohnung zu vorübergehendem Gebrauch vermietet - eingeschränkter Schutz

Wenn Wohnraum nur zu vorübergehendem Gebrauch vermietet wird, so gelten gemäß § 549 Abs. 2 BGB bestimmte gesetzliche Schutzregelungen nicht:

Wohnraum zu vorübergehendem Gebrauch gemietet

Vereinbarung über Vermietung der Wohnung zu vorübergehendem Gebrauch

Manchmal wird von Vermietern versucht, die gesetzlichen Schutzregelungen zu umgehen, indem sie in den Mietvertrag schreiben, die Vermietung erfolge nur "zum vorübergehenden Gebrauch".

Hinweis


Mieter sollten einen  Mietvertrag mit solchen oder ähnlichen Klauseln möglichst nicht unterschreiben. Denn es besteht das Risiko, dass Gerichte die Vereinbarung im Einzelfall für wirksam halten - man aber einen solchen Vertrag gar nicht wollte.

Vorübergehender Gebrauch der Wohnung ist durch Formularklausel im Mietvertrag vereinbart

Ein Vermieter schrieb in den Mietvertrag - der offenbar für mehrere Mietverhältnisse in gleicher Weise verwendet wurde , - die Wohnung werde nur zu vorübergehendem Gebrauch vermietet, und verlangte eine Miete, die gegen die in Berlin geltende Mietpreisbremse verstieß, die Mietspiegelmiete um mehr als 10% überschritt. Der Mieter rügte einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse und verlangte die Rückzahlung der Mietdifferenz.

Rüge wegen Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Gerichte prüfen Vereinbarung über vorübergehenden Gebrauch von Wohnraum 

Das Amtsgericht verurteilte den Vermieter zur Rückzahlung der überhöhten Mieten. Das Landgericht Berlin bestätigte das Urteil im Berufungsverfahren durch Urteil vom 21.9.2021 (Az. 65 S 36/21 ).

Das Gericht wies darauf hin, dass der Vermieter einen befristeten Mietvertrag abschließen könne, soweit § 575 BGB das erlaube. Andernfalls aber gelten die gesetzlichen Regelungen, die normalerweise von einem Dauermietverhältnis ausgehen.
Zeitmietvertrag, befristeter Mietvertrag - nicht immer wirksam

Ein übereinstimmender Wille der beiden Vertragsparteien, dass die Mieter dort nur vorübergehend wohnen wollten, sei nicht erkennbar. Die "ausländische Verwurzelung" der Mieter sei nicht von erheblicher Bedeutung.

  • Der Begriff des "vorübergehenden Gebrauchs" spreche dafür, dass nur eine kurzzeitige Ãœberlassung in Betracht komme.
  • Es müsse auch eine besondere Zwecksetzung insbesondere von Mieterseite erkennbar sein, dass diese dort nicht ihren Lebensmittelpunkt begründen wollen.
  • Eine Formularklausel im Mietvertrag, die Wohnung werde nur zu vorübergehendem Gebrauch vermietet, sei unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteilige, § 307 BGB.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag - immer gültig?

Keine Vermietung einer Wohnung zu vorübergehendem Gebrauch - Mietpreisbremse gilt

Das Landgericht wies die Berufung des Vermieters zurück. Es war die gesamte Mietdifferenz zurückzahlen, und es ist damit auch klar, dass Mietern bei Bedarf der gesetzliche Kündigungsschutz zur Verfügung steht.

Hinweis


Das kann im Einzelfall auch anders bewertet werden, siehe z.B.
Urteil: Vermietung zu vorübergehendem Gebrauch vereinbart



Redaktion


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