Logo

Mietpreisbremse in Hessen

Das Landgericht Frankfurt/Main meinte, die Mietpreisbremse sei in Hessen nicht anwendbar.

Mietpreisbremse in Hessen gilt wegen neuer Verordnung

Das Urteil ist überholt.

Seit dem 26.11.2020 gilt für Hessen eine neue Verordnung. Die Mietpreisbremse für neu abgeschlossene Mietverträge gilt in 49 Kommunen, auch eine gesenkte Kappungsgrenze. Auch Kündigungen nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sind erschwert.

In Hessen hatte die Landesregierung im November 2015 eine Verordnung erlassen (GVBl. 2015, S. 397), in der 16 Gebiete als "Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 556d Abs. 2 BGB" bezeichnet wurden, in denen also die sogenannte Mietpreisbremse gelten sollte:

Gesetz verlangt Begründung für die Einführung der Mietpreisbremse

Der Bundestag hatte in das Gesetz über die Einführung der Mietpreisbremse geschrieben, dass die Landesregierung eine solche Verordnung begründen muss, "aufgrund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt". Das Gesetz verlangt allerdings nicht, dass diese Begründung veröffentlicht werden muss.

  • Es ist nicht geklärt, welche Anforderungen an Verordnung und Begründung zu stellen sind.
    Klar ist: Wenn bei Erlass der Verordnung schwerwiegende Fehler vorkommen, kann die Verordnung unwirksam sein.

Amtsgericht Frankfurt am Main hält Verordnung zur Mietpreisbremse in Hessen für rechtmäßig

Das Amtsgericht Frankfurt hatte die hessische Verordnung für rechtmäßig gehalten und einen Vermieter zur Rückzahlung zu hoher Mieten verurteilt.

Landgericht Frankfurt am Main hält die Mietpreisbremse in Hessen für rechtswidrig

Anders entschied nun das Landgericht Frankfurt am Main im Berufungsverfahren in einem Urteil vom 27.03.2018 (Az. 2-11 S 183/17). Das Landgericht meint, die vorgelegte Begründung zur Verordnung reiche deshalb nicht aus, weil dort jede Seite mit "Entwurf" überschrieben sei.

  • Wenn sich diese Ansicht durchsetzt, wird die Mietpreisbremse in Hessen vorerst nicht angewendet.
  • Unklar ist, ob es ausreicht, die Begründung noch einmal (als endgültig) zu veröffentlichen, oder ob die Verordnung noch einmal erlassen werden muss, und erst von diesem Zeitpunkt an gilt.

Das Landgericht Frankfurt / Main hat die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.

Hinweis


  • Mieter, die in einem der Gebiete in Hessen wohnen, können dennoch, wenn die Miete den angegebenen Rahmen überschreitet, eine Rüge an den Vermieter senden.
    Das ist Voraussetzung dafür, dass Rückforderungsansprüche entstehen können. Ob weitere Schritte wie eine Rückforderungsklage sinnvoll sind, sollten Sie aufgrund anwaltlicher Prüfung und Beratung entscheiden.

Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: