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Neues Konto für Zahlung der Wohnungsmiete kann Betrug sein

Bekommen Mieter eine Mitteilung, dass die Miete für die Wohnung ab sofort auf ein anderes, neues Konto überwiesen werden soll, ist Vorsicht geboten, denn es könnte sich um einen Betrug handeln.

Betrugsmasche - Miete für die Wohnung soll auf neues Konto gezahlt werden

Betrüger versuchen mit dieser Betrugsmasche (die Bankverbindung und der Zahlungsempfänger haben sich geändert) Mietzahlungen auf ein anderes Konto umzulenken, auf das sie dann Zugriff haben.

Solche Schreiben können oft nicht auf den ersten Blick als Fälschung, Betrugsversuch erkennbar sein, da es die heute gegebenen technischen Möglichkeiten erlauben, ein Schreiben des Vermieters oder der Hausverwaltung nachzubauen.

Prüfung der Mitteilung über neues Konto für die Zahlung der Wohnungsmiete 

Prüfen Sie unbedingt genau den Sachverhalt, bevor Sie die Zahlung der Miete auf ein neues Konto vornehmen.

  • Bestehen Zweifel: Als Mieter sollte man sich dann vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung bestätigen lassen, dass es für die Zahlung der Miete ein neues Konto gibt.

Fordern Sie notfalls von Ihrem Vermieter eine schriftliche Bestätigung an, dass die Änderung der Bankverbindung seine Richtigkeit hat.
Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten? 

Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - an wen die Miete zahlen? 

Betrug mit falschem Mietkonto - als Opfer eines solchen Betrugs zahlt man die Miete doppelt

Das Risiko für Mieter:

Der Vermieter, der wegen eines Betrugs die Miete nicht erhält, verlangt dann weiterhin die Zahlung der Miete. 

  • Mieter müssen in solchen Fällen im Ergebnis doppelt zahlen, denn es bestehen in der Regel nur geringe Chancen das Geld von den Betrügern zurückzubekommen. 

Mietzahlungsbetrug - Mietrückstand kann zur Kündigung der Wohnung führen

Schon wenn mehr als eine Monatsmiete nicht pünktlich auf dem Konto des Vermieter eingeht, dann kann eine Kündigung der Wohnung die Folge sein. 

Wenn z.B. irgendwelche sonstigen Beträge aus Mietzahlungen gegenüber dem Vermieter offen geblieben sind (z.B. Betriebskosten), ist schon mit einer fehlgeleiteten Ãœberweisung ein Rückstand von mehr als einer Miete erreicht. 


Redaktion


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