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Schimmel auf Grund defekter Fenster der Mietwohnung

Tritt wegen defekter Fenster der Wohnung Schimmel an den Wänden des Wohnzimmers und in der Küche auf, dann besteht durchaus das Recht auf eine Mietminderung und auf die Mängelbeseitigung an den Fenstern. 

Gutachten zu defekten Fenstern der Mietwohnung - bauseitige Mängel führen zu Schimmel

Das Amtsgericht Köln entschied am 7.10.2014 (Az. 211 C 446/13) zu Gunsten eines Mieters auf Mietminderung.

Festgestellt war durch Sachverständigengutachten, dass wegen defekter Außenfenster der Schimmelschaden auftrat, damit ein sogenannter bauseitiger Mangel bestand.

Es spielte keine Rolle, dass die Wände vom Mieter mit Vinyltapete beklebt waren, was die Entstehung von Schimmel begünstige -

  • ohne den bauseitigen Mangel würde das nicht ausreichen, so das Gericht.

Mietminderung von 20 Prozent wegen defekter Fenster und Schimmel

Die Höhe der Mietminderung von 20 % sei in diesem Fall angemessen. Es komme dabei nicht wesentlich darauf an, ob es sich bei dem Schimmel um eine gefährliche oder weniger gefährliche Art handle.

Vermieter akzeptiert keine Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung

Der Vermieter hatte auf Nachzahlung der vom Mieter direkt vorgenommenen Mietminderung geklagt, das Amtsgericht wies die Klage des Vermieters ab

Sind defekte Fenster für die Bildung von Schimmel in der Wohnung verantwortlich?

Die Feststellung des Grundes, der Ursachen einer Schimmelbildung sind oft schwierig:
Ursachen, Gründe für Schimmelbildung in der Mietwohnung 

Kommt es deshalb zum Streit vor Gericht, dann beauftragt das Gericht meist einen Gutachter, der die Ursache der Schimmelbildung feststellen soll.

Manchmal können keine bauseitigen Mängel bewiesen werden, oder das Gericht hält nur eine geringere Minderung für gerechtfertigt. 

Achtung bei Mietminderung:
Die Einbehaltung von Miete zur direkten Mietminderung kann dann zu einem Mietrückstand und einem Kündigungsrisiko führen, wenn Mieter eine zu hohe Kürzung der Miete vornehmen.
Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags 

Sicherer ist die Zahlung der Miete unter Vorbehalt, und später dann die Rückforderung der überzahlten Miete



Redaktion


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