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Schimmelbefall Wohnung - fristlose Kündigung - Gesundheitsgefährdung

Kommt es in einer Wohnung, insbesondere in der Küche, zu großflächigem Schimmelbefall, kann der Mieter berechtigt sein, eine fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung auszusprechen.

Gesundheitsgefährdung wegen Schimmel - Kündigungsgrund für Mieter der Wohnung

Führt der Zustand in einer Wohnung zu einer erheblichen Gesundheitsgefährdung, dann kann das für Mieter ein ausreichender Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung sein. 

Im Streitfall ist die Gesundheitsgefährdung zu beweisen: 
Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Schimmel in der Wohnung - ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrags berechtigt?

Eine fristlose Kündigung ist berechtigt, wenn den Mietern nicht zuzumuten ist, bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigung den Mietvertrag aufrecht zu erhalten, § 543 Abs. 1 BGB.

Reicht bei Gesundheitsgefährdung auch eine fristgemäße Kündigung?

Normalerweise gilt die gesetzliche dreimonatige Kündigungsfrist.
Kündigung Mietvertrag als Mieter - ordentliche Kündigungsfrist 

Besteht ein Zeitmietvertrag oder ein Vertrag mit Kündigungsausschluss, dann besteht möglicherweise eine noch längere Bindung an den Mietvertrag.

  • Eine fristlose Kündigung kann also auch  bei länger bindenden Verträgen zur Beendigung führen durch eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags, für die aber ein besonderer Grund, wie z.B. Gesundheitsgefährdung, angegeben werden:  
    Als Mieter den Mietvertrag, die Wohnung fristlos kündigen 

Es kann für Mieter sinnvoll sein, "hilfsweise fristgemäß zum nächst zulässigen Termin" zu kündigen.

Großflächiger Schimmelbefall in der Mietwohnung - Mieter kündigt fristlos Wohnung

Eine Mieterin hatte an den Einbauschränken und der dahinterliegenden Wand und auch an den Fenstern Feuchtigkeit und Schimmel festgestellt. 

  • Ein Sachverständiger hatte bestätigt, dass dies nicht am Verhalten der Mieter liege.

Amtsgericht lässt fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen Schimmelbildung zu

Das Amtsgericht Saarbrücken entschied am 23.8.2017 (Az. 4 C 348/16 04), dass in diesem Fall eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorlag, die Mieterin zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt war. 

Da die befallene Fläche groß war, und in der Küche Mahlzeiten zubereitet werden sollen, sei es nahezu unmöglich, sich nicht Schimmelsporen auszusetzen.

Für das Gericht kann es eine Rolle gespielt haben, dass die Mieterin schwanger war, somit auch das ungeborene Kind einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt war.


Redaktion


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