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Umbau der Wohnung - wesentliche Veränderung ist keine Modernisierung

Eine grundlegende, wesentliche Veränderung, Umbau von Wohnungen oder vermieteten Häusern, ist nicht unbedingt eine Modernisierungsmaßnahme, die Mieter zu dulden haben, und dann zu einer Modernisierungsmieterhöhung führt.

Wesentliche, umfassende Veränderung durch Baumaßnahmen - Modernisierung?

Wenn Vermieter wesentliche bauliche Veränderungen im Rahmen einer Modernisierung durchsetzen wollen, die eine grundlegende Veränderung des Charakters (einer Mietwohnung) zur Folge hätte, dann muss der Mieter dies nicht immer als Modernisierung dulden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Die Vermieterin eines Reihenhauses hatte umfassende Bauarbeiten beauftragt und verlangt, dass die Mieter diese Maßnahmen dulden.

Modernisierung - Mieter wollen die erhebliche Veränderung der Wohnung nicht dulden

Nach Abschluss der Maßnahmen sollte sich die monatliche Miete von 460 Euro auf rund 2.150 Euro wegen der Modernisierung erhöhen.

Die Mieter weigerten sich, die geplanten Maßnahmen des Vermieters zu dulden und der Vermieter wollte daraufhin die Modernisierung gerichtlich durchsetzen.

Erhebliche und umfassende Veränderung auf Grund von Baumaßnahmen - Modernisierung?

Der Bundesgerichtshof (Urteil v. 21.11.2017, Az. VIII ZR 28/17) entschied zu diesem Fall:

  • Die Mieter brauchten die geplanten Maßnahmen nicht zu dulden, da sich durch die Baumaßnahmen der Charakter der Mietsache grundlegend verändert hätte, die Maßnahmen nicht allein zur Verbesserung des vorhandenen Bestands dienen sollten.

Vermieter will weitreichende bauliche Maßnahmen und Umbau als Modernisierung durchsetzen

Der Eigentümer hatte u.a. geplant: Wärmedämmung, den Einbau einer neuen Gasheizung, neue Fenster und Türen, neue Elektroleitungen sowie Ausbau und Erneuerung der Sanitärobjekte.

Als weitere Maßnahmen waren aber auch beabsichtigt: Der Abriss einer Veranda, die Erneuerung eines Wintergartens mit neuer Terrasse, die Schaffung neuer Räume in einem Spitzboden des Hauses, ein zusätzliches Bad und die Grundrisse im Haus sollten geändert werden.

Hinweis


Mieter müssen aber meist Modernisierungsmaßnahmen dulden, wenn keine Härtegründe vorliegen: Persönliche Härtegründe - Duldung der Modernisierung?


Redaktion


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