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Unpünktliche Mietzahlung für Wohnung - nach Abmahnung Kündigung
Wurde die Miete für die Wohnung unpünktlich gezahlt, und hat der Mieter eine Abmahnung des Vermieters erhalten, dann kann die erneut unpünktliche Zahlung ein ausreichender Grund für eine Kündigung sein. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Miete nicht pünktlich gezahlt - Vermieter setzt sich mit Kündigung des Mietvertrags nicht durch
In einem Einzelfall hat das Landgericht Berlin (Az. 65 S 239/15) die Kündigung für nicht gerechtfertigt angesehen.
Der Mieter hatte seit vielen Jahren die Miete sehr häufig nicht genau bis zum dritten Werktag gezahlt, der Vermieter hatte das immer hingenommen, aber dann doch eine Abmahnung geschickt. Weil die nächste Mietzahlung um einen Tag verspätet einging, kündigte der Vermieter.
- In diesem Fall sei das unangemessen, urteilte das Landgericht Berlin am 23.10.2015: Die Abmahnung, so das Landgericht, soll dem Mieter Gelegenheit geben, das als vertragswidrig beanstandete Verhalten zu ändern.
- Die Abmahnung erhielt der Mieter am 27. November, die Miete ging anstatt am 3. Dezember erst am 4. Dezember beim Vermieter ein.
In einem solchen Fall sei weder die fristlose Kündigung noch die fristgemäße Kündigung gerechtfertigt, urteilte das Landgericht.
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