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Erlaubnis für Untervermietung - Einhaltung Meldepflicht als Bedingung

Hat der Vermieter schon mehrfach vom Mieter verlangt, die Untervermietung an Touristen zu unterlassen, so kann der Vermieter eine weitere Untermietgenehmigung davon abhängig machen, dass die Untermieter sich polizeilich anmelden, dies vom Hauptmieter der Wohnung nachzuweisen ist.

Untervermietung - Vermieter macht Erlaubnis von Anmeldung bei der Meldebehörde abhängig

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Berlin) entschied am 29.08.2016 (Az. 7 C 161/15), dass der Vermieter die weitere Untermieterlaubnis von der Bedingung abhängig machen darf, dass die Untermieter sich polizeilich anmelden und dies vom Hauptmieter der Wohnung nachzuweisen ist. 
(Vermieterbescheinigung - Bei Einzug der Meldebehörde vorlegen

Untermieterlaubnis - Nachweis der Einhaltung der Meldepflicht wegen Vermietung an Touristen

Der Mieter hatte mehrfach über Airbnb an Touristen untervermietet, und hatte danach dem Vermieter versprochen, das künftig zu unterlassen. 

Bei dieser Vorgeschichte - so das Amtsgericht - sei es verständlich, dass der Vermieter die Erlaubnis weiterer Untervermietung von der Einhaltung der Meldepflicht abhängig mache, 

Der Mieter hatte den Vermieter auf die Erteilung einer Untermieterlaubnis ohne die Bedingung verklagt, verlor den Prozess.

Wer sich über die Bedingung hinwegsetzt: Die Kündigung des Mietvertrages wegen unerlaubter Untervermietung kann die Folge sein: 
Unerlaubte Untervermietung - Kündigung Mietvertrag durch Vermieter 


Redaktion


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