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Untervermietung - Vermieter verlangt Einhaltung der Meldepflicht
Wenn der Vermieter schon mehrfach vom Mieter verlangt hatte, die gewerbliche Untervermietung an Touristen zu unterlassen, kann er die weitere Untermietgenehmigung davon abhängig machen, dass die Untermieter sich polizeilich anmelden.
Untervermietung - Vermieter macht Erlaubnis von Anmeldung bei der Meldebehörde abhängig
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Berlin) entschied am 29.08.2016 (Az. 7 C 161/15), dass der Vermieter die weitere Untermieterlaubnis von der Bedingung abhängig machen darf, dass die Untermieter sich polizeilich anmelden und dies nachzuweisen ist.
(Vermieterbescheinigung - Bei Einzug der Meldebehörde vorlegen)
Untermieterlaubnis - Nachweis der Einhaltung der Meldepflicht wegen Vermietung an Touristen
Der Mieter hatte mehrfach über Airbnb an Touristen untervermietet, und hatte danach dem Vermieter versprochen, das künftig zu unterlassen.
Bei dieser Vorgeschichte - so das Amtsgericht - sei es verständlich, dass der Vermieter die Erlaubnis weiterer Untervermietung von der Einhaltung der Meldepflicht abhängig mache,
Der Mieter hatte den Vermieter auf die Erteilung einer Untermieterlaubnis ohne die Bedingung verklagt, verlor den Prozess.
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Redaktion
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