​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Verkalkter Wasserhahn, Armatur - keine Kleinreparatur für Mieter
Die Reparatur bzw. auch eine Erneuerung eines verkalkten Wasserhahns fällt nicht unter eine vom Mieter zu zahlende Kleinreparatur, entschied das Amtsgericht Gießen.
Verkalkter Wasserhahn - Mieter schuldet im Rahmen der Kleinreparatur keine Erneuerung
Die Vermieterin verlangte die Zahlung der Kosten für eine von ihr durchgeführte Reparatur eines verkalkten Wasserhahns.
Ausgetauscht wurde in diesem Fall das Ventil mit Knebel.
- Der Mietvertrag enthielt eine wirksame Kleinreparaturklausel:
Vereinbarung über Kleinreparaturen im Mietvertrag unwirksam?
Kalkhaltiges Wasser - Verkalkungen sind vom Mieter in der Regel nicht zu beeinflussen
Das Amtsgericht Gießen entschied durch Urteil vom 30.4.2008 (Az. 40 M C 125/08), der Vermieter habe keinen Anspruch auf Erstattung, weil es sich nicht um eine Kleinreparatur handle.
Das Gericht führte u.a. aus: Unter die vom Mieter zu tragenden Kleinreparaturen fallen nur Dinge und Gegenstände, die im häufigen Gebrauch des Mieters stehen und wo das Entstehen vom Mieter beeinflusst werden könne:
Regelung zu Kleinreparaturen - Beispiele typische Kleinreparaturen.
Mieter kann eine Verkalkung der Armatur wegen kalkhaltigem Wasser nicht verhindern
In diesem Fall sei aber nicht erkennbar, wie eine durch kalkhaltiges Wasser entstehende Verkalkung vom Mieter durch pflegliche und sorgsame Behandlung des Wasserhahns (bzw. der Armatur) hätte verhindert werden können, so das Gericht.
- Der Austausch eines Ventils mit Knebel sei deshalb keine Reparatur, die der Mieter zu tragen habe, sondern eine Instandsetzung, Erneuerung.
- Solche Kosten habe der Vermieter zu bezahlen. Die Klage des Vermieters wurde abgewiesen.
Erneuerung, Austausch verkalkter Perlatoren zählen zu den Kleinreparaturen
Verkalkte Perlatoren (Siebscheiben im Wasserhahn) allerdings zählen zu den Kleinreparaturen und sind ggf. vom Mieter zu bezahlen, da solche Verkalkungen durch Reinigung und Pflege zu beseitigen sind.
- Das Sieb am Hahn ist oft auch verkalkt: Die Reinigung ist für Mieter möglich, wenn dieses abgeschraubt und über Nacht z.B. in Wasser und Essigsäure (Mischungsverhältnis 1:3) eingelegt wird.
Prüfen Sie immer die in Ihrem Mietvertrag enthaltene Kleinreparaturklausel.
Bei einer unwirksamen Vereinbarung muss der Vermieter die Kosten tragen.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: