​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Vermieter hat Anspruch auf umfassende Auskünfte über Nachmieter
Kann der Mieter - ausnahmsweise - einen Nachmieter benennen, muss er sich um alles kümmern, Unterlagen, Auskünfte vom Nachmieter besorgen, Besichtigungstermine ermöglichen.
Nachmieter - Mieter haben keinen Anspruch auf Ãœbernahme
Mieter haben - wenn das nicht ausdrücklich anders im Mietvertrag oder in einer anderen Vereinbarung (z.B. bei einer Vorabnahme) mit dem Vermieter vereinbart ist - keinen Anspruch darauf, dass ein von ihm benannter Nachmieter die Wohnung bekommt.
In seltenen Fällen kann ausnahmsweise ggf. ein Anspruch auf die Stellung eines Nachmieters bestehen.
Nachmieter für Mietwohnung benennen - Pflicht für Mietzahlung früher beenden
Ist ein Zeitmietvertrag oder Vertrag mit Kündigungsausschluss abgeschlossen worden, dessen Vertragszeit noch länger nicht abläuft, kann ausnahmsweise ein Anspruch darauf bestehen, aus dem Mietvertrag früher entlassen zu werden.
Zeitmietvertrag / Kündigungsausschluss vorzeitig beenden
Es ist dann wichtig, einen zahlungsfähigen und mietwilligen Nachmieter dem Vermieter anzubieten.
- Besteht ein Anspruch auf Entlassung aus dem Mietvertrag, und steht auch ein Nachmieter zur Verfügung, dann kann der Vermieter dadurch seinen Anspruch auf weitere Mietzahlung verlieren.
Bundesgerichtshof - Mieter muss sich für die Stellung eines Nachmieters um alles kümmern
Es reicht aber nicht aus, dass der Mieter dem Vermieter den Nachmieter benennt und dann weitere Aktivität, das Einholen einer Auskunft oder das Besorgen von Unterlagen für ein Zustandekommen des Mietvertrags vom Vermieter erwartet.
Der Bundesgerichtshof entschied durch Urteil vom 7.10.2015 (Az. VIII ZR 247/14), dass der Vermieter sich um überhaupt nichts kümmern muss.
Nachmieter vorschlagen - Anspruch des Vermieters auf Auskünfte und Unterlagen
Es sei Sache des Mieters,
- alle notwendigen Unterlagen vom Nachmieter-Interessenten zu beschaffen, so z.B. Auskünfte über seine Zahlungsfähigkeit,
- eine etwa vom Nachmieter-Interessenten gewünschte Besichtigung zu ermöglichen,
- die verbindliche Bestätigung des Nachmieters vorzulegen, dass dieser die Wohnungen zu den gegebenen Bedingungen übernehmen will.
Weitere Hinweise:
Prüfung eines Nachmieters durch Vermieter - Unterlagen, Auskünfte
Das Landgericht war überzeugt, der Vermieter habe bewusst überzogene Anforderungen gestellt, damit kein Nachmieter einwilligt.
Das wollte der Bundesgerichtshof aber nicht gelten lassen.
Nachmieter - Vermieter muss über den Vorschlag des Mieters entscheiden können
In diesem Fall musste der Mieter daher auch für weitere Monate Miete zahlen, in denen er selbst wegen eines Arbeitsplatzwechsels (mit Ortswechsel) die Wohnung gar nicht mehr benutzen konnte.
Mieter sollten für die Benennung von Nachmietern gegenüber dem Vermieter immer sehr sorgfältig Unterlagen für die Prüfung eines künftigen Mieters zusammenstellen.
Kann der Vermieter wegen unzureichender Unterlagen nicht entscheiden, besteht das Risiko, die Miete weiter zahlen zu müssen.
Nehmen Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: