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Ratgeber Untervermietung
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Muss der Vermieter einen Nachmieter für die Wohnung akzeptieren?
Selten hat man als Mieter die Möglichkeit, einen Nachmieter gegenüber dem Vermieter zu benennen. Bevor Mieter einfach versuchen, einen Nachmieter ihrem Vermieter vorzuschlagen, sollte man klären, ob der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren würde.
Mieter brauchen für Vereinbarungen mit dem Nachmieter die Zustimmung des Vermieters
Für Mieter kann ein Interesse daran bestehen, nach Ablauf des Mietvertrages, oder sogar für die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages, die Wohnung an einen Nachmieter weiterzugeben.
Das geht aber nicht ohne die Zustimmung des Vermieters.
Muss der Vermieter einen Nachmieter für die Wohnung akzeptieren?
Selbstverständlich können Mieter dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen. Aber nur selten gibt es Vereinbarungen, die ausdrücklich regeln, dass Mieter das Recht haben, verbindlich einen Nachmieter zu benennen.
- Der Vermieter ist in aller Regel nicht verpflichtet, einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren.
Anspruch auf Stellung eines Nachmieters für die Mietwohnung durch den Mieter
Es kann aber vorkommen, dass sich der Vermieter mit einem Nachmietervorschlag auseinandersetzen muss, z.B. wenn besondere persönliche Umstände beim Mieter bestehen, die es notwendig machen, aus einem noch länger laufenden Mietvertrag vorzeitig herauszukommen.
- Für Mieter kann es dann sinnvoll sein, Nachmieter vorzuschlagen, mit der Begründung, es sei unzumutbar, noch längere Zeit an den Mietvertrag gebunden zu sein:
​​​​​​​Zeitmietvertrag, Vertrag mit Kündigungsausschluss vor Ablauf beenden
Liegt bei Ihnen ein solcher Fall vor, dann sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Ein solcher Anspruch kann z.B. in solchen Fällen bestehen:
Beispiele
- Berufsbedingter Umzug mit Ortswechsel,
- Vergrößerung der Familie, z.B. Heirat,
- Familienzuwachs, die Wohnung ist zu klein.
Weitere Hinweise: Als Mieter Nachmieter für die Wohnung suchen.
Vermieter kann vorgeschlagene Nachmieter eingehend prüfen
Mieter müssen dem Vermieter über die potentiellen Nachmieter alle erforderlichen Unterlagen, Auskünfte für eine Prüfung zur Verfügung stellen, damit der Vermieter entscheiden kann, welcher Interessent in Frage kommen kann:
Nachmieter suchen, stellen - Mieter hat Pflichten
Der Vermieter kann sich mit der Prüfung des Vorschlags des Mieters Zeit lassen.
Gerichtlich wurde für die Auswahl eines Nachmieters schon eine Frist von bis zu 3 Monaten eingeräumt.
Nachmieter für Wohnung vom Vermieter abgelehnt - Miete weiter zahlen?
Lehnt der Vermieter einen geeigneten Nachmieter, für den alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden ab, obwohl einer der oben beschriebenen Ausnahmefälle vorliegt, dann kann die Pflicht des ausziehenden Mieters zur weiteren Mietzahlung entfallen.
- Dies bedarf einer eingehenden rechtlichen Prüfung.
Vereinbarungen mit Nachmieter - Zustimmung des Vermieters meist erforderlich
Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien können z.B. getroffen werden wegen:
- Ãœbernahme von Mietereinbauten,
- Ãœbernahme einer Renovierung,
- der laufenden Mietzahlung in der Kündigungsfrist, wenn der Nachmieter vor Ablauf der Frist die Wohnung bezieht.
Wenn es möglich ist, dem Vermieter einen Nachmieter vorzuschlagen, dann sollte alles sehr sorgfältig mit dem Nachmieter und auch mit dem Vermieter geregelt werden, damit es später keinen Streit geben kann.
Abstand für Möbel, Einrichtung - Sachen an Nachmieter verkaufen.
Nachmieter stellen - ohne verbindliche Vereinbarungen, Regelungen geht es nicht
Mit allen Seiten müssen rechtlich verbindliche Vereinbarungen zustande kommen, insbesondere dann, wenn der Nachmieter Rechte oder Pflichten aus dem bisherigen Mietverhältnis übernehmen soll, z.B. die Schönheitsreparaturen:
Schönheitsreparaturen - Renovierung der Wohnung durch Nachmieter.
- Vereinbarungen sollten schriftlich getroffen und von allen Beteiligten unterschrieben werden.
Vereinbarungen zwischen Vormieter und Nachmieter ohne Zustimmung des Vermieters
Ohne das Mitwirken des Vermieters sind verbindliche Regelungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter betreffen, z.B. zur Übernahme von Mietereinbauten, Renovierungspflichten oder der Mietzahlung, gegenüber dem Vermieter nicht wirksam. Stimmt der Vermieter nicht zu, dann gelten zustimmungspflichtige Vereinbarungen und Verabredungen ihm gegenüber nicht.
Nachmieter soll Renovierung, Verpflichtungen des Vormieters aus Mietvertrag übernehmen
Es ist nicht zu empfehlen, als Mieter Dinge mit dem Nachmieter zu regeln, die das bisherige Vertragsverhältnis betreffen, ohne dass der Vermieter eingebunden bzw. einverstanden ist.
Die Regelung, dass ein Nachmieter durch eine Wohnungsübernahme Verpflichtungen (z.B. die Renovierung) des bisherigen Mieters übernimmt, ist verlockend.
Der Vermieter muss sich an solche Vereinbarungen aber nicht halten, wenn er nicht daran beteiligt war und solchen nicht zugestimmt hat:
- Der Vermieter kann etwaige Ansprüche aus dem Mietvertrag gegen seinen bisherigen Mieter dann trotzdem durchsetzen.
- Dies betrifft alles, was in die Rechte des Vermieters eingreift, das zu beendende, bisherige Vertragsverhältnis betrifft.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollten Vereinbarungen zwischen einem Vormieter, dem Vermieter und dem Nachmieter sorgfältig schriftlich vereinbart sein.
Lassen Sie sich frühzeitig fachkundig beraten.
Redaktion
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